Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Am 12.01. diesen Jahres besuchte Stefan Bantle, der Generalkonsul der Bundesrepublik Deutschland in der nordirakischen Region Kurdistan, das Büro der GfbV Sektion Kurdistan/Irak in Erbil. Das Treffen fand in kleiner Runde statt. Anwesend waren der Generalkonsul, der Vorstandsvorsitzende der Sektion Dr. Masaud Siany und GfbV-Praktikant Martin Weimann.
Ein Schwerpunkt des Gespräches war das geplante Referendum bezüglich der Kirkuk-Frage und der geforderten Angliederung der Niniveh-Ebene an Irakisch-Kurdistan, welches aufgrund der politischen Diskussion schon mehrmals verschoben wurde. Es stellte sich die Frage, ob durch den Wegfall einer Befragung nach der ethnischen Zugehörigkeit der Bevölkerung das Referendum möglicherweise zügiger durchgeführt werden könnte.
Überdies wurde die aktuelle Lage der Christen im Irak behandelt. Übereinstimmend wurde besprochen, dass die christliche Gemeinde in Kurdistan weiterhin gestärkt werden sollte. Dies könnte nicht geschehen, wenn die Christen das Land verlassen würden. Die Regionale Regierung Kurdistan ist sehr aufgeschlossen gegenüber bedrohten Christen aus dem restlichen Irak, so dass diese weiterhin willkommen sind. Es gilt, je mehr Christen in Kurdistan leben, desto mehr Rechte könnte die Gemeinde geltend machen, vor allem in Hinsicht auf politisches Mitspracherecht.

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