Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
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Kritik an Besuch des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate: Merz muss Ende der Unterstützung für RSF-Miliz fordern
Zum Besuch von Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan am 10. und 11. September in Berlin erklärt Sarah Reinke, Geschäftsleiterin Menschenrechte der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV): „Wir verurteilen den Empfang von Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan durch Bundespräsident Steinmeier und Bundeskanzler Merz. Deutschland hofiert ein Regime, das im Sudan die RSF-Miliz finanziert und mit Waffen ausstattet. Ohne die Unterstützung der VAE könnten die Rapid Support Forces den Krieg nicht in dieser Grausamkeit und in diesem Ausmaß weiterführen. Die RSF sind für Völkermord, Kriegsverbrechen, schwere Menschenrechtsverletzungen und Vertreibung verantwortlich. Der Empfang untergräbt zugleich Deutschlands Bemühungen, die Zivilbevölkerung im Sudan zu schützen. Bundeskanzler Merz muss Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan unmissverständlich auffordern, die Unterstützung für die RSF einzustellen. Zugleich sollte er die VAE auffordern, ihren Einfluss zu nutzen, um den freien Zugang dringend benötigter humanitärer Hilfe für die notleidende Zivilbevölkerung im Sudan zu garantieren.“
Menschenrechtsaktion in Berlin (10.9.): Sudan – Keine Deals mit Kriegstreibern, Herr Bundeskanzler!
Anlässlich des Besuchs von Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan, Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), veranstaltet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Kundgebung in Berlin. Dazu laden wir Sie herzlich ein:
Am Donnerstag, 10. September 2026, ab 14.30 Uhr, vor dem Hauptbahnhof, Washingtonplatz, Berlin.
UN-Menschenrechtsrat schränkt NGO-Beteiligung ein: „Menschenrechte sind kein Sparposten“
Zum Start der 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats am 7. September kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), dass dieser die Beteiligung der Zivilgesellschaft immer weiter einschränkt. Nichtregierungsorganisationen mit Konsultativstatus dürfen erneut höchstens drei schriftliche Stellungnahmen einreichen. Zuvor waren bis zu fünf möglich.
„Die Finanzkrise der Vereinten Nationen darf nicht zu einer Beteiligungskrise werden. Menschenrechte sind kein Sparposten“, erklärt Gerrit Hofert, UN-Koordinator der GfbV.