Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat vorgeschlagen, Deutsch als Landessprache in der Verfassung zu verankern, heißt es in der Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom vergangenen Wochenende. Dazu erklärt der Generalsekretär der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Tilman Zülch:
„Wenn Deutsch als Landessprache festgeschrieben werden soll, dann muss im Artikel 22 des Grundgesetzes auch ergänzt werden, dass die Sprachen der alteingesessenen Volksgruppen der rund 60.000 Sorben, der etwa 50.000 Dänen und rund 12.000 Friesen in ihren Siedlungsgebieten gleichberechtigt neben der deutschen Sprache stehen: In der Nieder- und Oberlausitz die sorbische Sprache, in Nordfriesland im Nordwesten von Schleswig-Holstein und im Saterland im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg das Friesische sowie das Dänische in Südschleswig.“
Die GfbV setzt sich als Menschenrechtsorganisation für verfolgte und diskriminierte ethnische und religiöse Minderheiten seit über 30 Jahren auch für die Gleichberechtigung kleinerer Sprachgemeinschaften ein.

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