Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Am heutigen Mittwoch wurden nach Informationen der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Gerichtsverfahren gegen 14 Uiguren in Xinjiang/Ostturkestan eröffnet. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2009 in die Proteste im Nordwesten Chinas verwickelt gewesen zu sein. „Wir befürchten eine neue Welle von Todesurteilen“, erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. „Auch diese Uiguren werden in geheimen Schnellverfahren abgeurteilt, die allen international anerkannten Rechtsnormen widersprechen. Hier wird nicht Recht gesprochen, sondern willkürlich allein aufgrund ethnischer Abstammung kriminalisiert.“ Sechs Uiguren wurden bereits am vergangenen Montag wegen ihrer Beteiligung an den Unruhen zum Tode verurteilt. Ein weiterer erhielt lebenslange Haft. Mindestens 718 Uiguren müssten sich wegen ihrer Teilnahme an den Demonstrationen im Sommer noch vor Gericht verantworten.
„Nach den Feiern zum 60-jährigen Bestehen der Volksrepublik werden die chinesischen Machthaber nun keine Rücksicht mehr nehmen und mit aller Härte Uiguren abstrafen“, sagte Delius. Offenbar nehme Peking dabei auch neue Proteste gegen seine Willkürjustiz in Kauf, die die Spannungen zwischen Uiguren und eingewanderten Han-Chinesen in Xinjiang weiter schüren würden.
Keine andere Volksgruppe in China leide so sehr unter der exzessiven Verhängung der Todesstrafe wie die Uiguren. Seit 1997 seien mehr als 720 Uiguren aus politischen Gründen hingerichtet worden.
Für Nachfragen ist der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius auch erreichbar
unter u.delius@gfbv.de

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