Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Die drei im Prozess um die am 7.10.2006 ermordete Journalistin Anna Politkowskaja angeklagten Tschetschenen, die beiden Brüder Dschabrail und Ibragim Machmudow sowie der Ex-Polizist Sergej Chadschikurbanow, wurden heute freigesprochen. Die Geschworenen befanden die vorgelegten Beweise für ihre Tatbeteiligung an dem Mord als nicht ausreichend.
„Der gesamte Prozess war bis zu diesem Zeitpunkt eine Farce. Die politisch Verantwortlichen in Russland haben kein Interesse daran, die wirklichen Täter dingfest zu machen. Die Straflosigkeit für Verbrechen wie Morde an Journalisten und Menschenrechtlern muss in Russland endlich aufhören“, fordert die GfbV-Osteuropareferentin Sarah Reinke in Berlin
Auch der als Informant geltende angeklagte FSB-Offizier Pawel Rjagusow wurde als nicht schuldig befunden.

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