Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Der Weltsicherheitsrat ist aufgrund der Blockadehaltung der Vetomächte China und Russland in der Frage eines möglichen UN-Friedenstruppen-Einsatzes in Darfur aufgrund noch immer uneinig und wenig handlungsfähig. Doch er hat zumindest den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ermächtigt, gegen die Verantwortlichen des Mordens, Brandschatzens und der Vertreibungen zu ermitteln.
In den Jahren 2004/2005 war es ein erklärtes Ziel deutscher Außenpolitik, die Straflosigkeit im Westen des Sudan zu beenden, und Deutschland hatte sich während seiner zeitlich begrenzten Mitgliedschaft ( bis Ende 2004) im Weltsicherheitsrat sehr engagiert darum bemüht, dass das UN-Gremium dem neu gegründeten Internationalen Strafgerichtshof dafür ein Mandat erteilt. Die sudanesische Regierung bestreitet jedoch die Kompetenz der Richter in Den Haag, und es gab erneut massiven Widerstand von Seiten Chinas und Russlands gegen eine Einschaltung des Internationalen Gerichtshofes. Aber auch in der US-Regierung galt es große Widerstände zu überwinden, da sie grundsätzlich die Statuten des Internationalen Strafgerichtshofes und jede ausländische Gerichtsbarkeit über US-Staatsangehörige ablehnt. Doch nachdem ein UN-Expertenteam in einer Studie erklärt hatte, im Westen des Sudan würden Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, erteilte der Weltsicherheitsrat schließlich dem Internationalen Strafgerichtshof ein Mandat zur Verfolgung der Verantwortlichen, da im Sudan keine ausreichenden Schritte zur Bestrafung der Täter eingeleitet worden seien. Die Ermittlungen dauern an, noch ist keine Anklage erhoben worden.
Wie schwer sich der Weltsicherheitsrat damit tut, wirksame Maßnahmen zur schnellen Eindämmung dieses Völkermords zu ergreifen, zeigt die Debatte um die Verhängung wirksamer Sanktionen. Der Ruf nach einem Öl-Embargo war laut geworden, weil Khartum mit den Einnahmen aus dem Erdöl-Export auch den Import neuer Rüstungsgüter aus China, Russland und Weißrussland finanziert hat und insbesondere der Kauf von neuen Kampfhubschraubern das Morden und die Vertreibungsverbrechen in Darfur verlängert. Doch von einem Öl-Embargo will der Weltsicherheitsrat nichts wissen. Stattdessen wurde über das Einfrieren von Bankkonten und die Beschränkung der Reisefreiheit von Persönlichkeiten debattiert, die für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich gemacht werden.
Im März beschloss der Weltsicherheitsrat nach langer Diskussion, ein Sanktionskomitees einzusetzen, das klären sollte, welche Sanktionen gegen wen im Sudan zu verhängen seien. Geleitet wurde das Komitee von dem EU-Mitglied Griechenland. Lange hörte man nichts mehr von dem vierköpfigen Komitee. Denn wieder einmal wirkte die arabische Solidarität und das Emirat Quatar blockierte erfolgreich seine Arbeit. Schließlich empfahl der Ausschuss am 9. Dezember 2005, gegen 17 Sudanesen Sanktionen zu verhängen. Während Großbritannien sich engagiert dafür einsetzte, diesem Rat zu folgen, rdeuzierten die USA die Liste auf nur noch acht Namen. Nach wochenlangem Tauziehen hinter den Kulissen und massiven Veto-Drohungen von China, Russland und Quatar verabschiedete der Weltsicherheitsrat am 25.April 2006 schließlich eine Liste mit nur noch vier Personen, gegen die Sanktionen verhängt werden sollen.
Nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht mutet dies wie ein schlechter Scherz an: Denn paritätisch wurden Sanktionen verhängt gegen zwei Führer von Darfur-Widerstandsorganisationen, einen Anführer der Janjaweed-Milizen sowie gegen den ehemaligen Chef der sudanesischen Luftwaffe. Nur so war es mit Sudans Freunden im Weltsicherheitsrat überhaupt möglich, Sanktionen gegen führende sudanesische Persönlichkeiten zu verhängen. Diese seltsame Schuldverteilung war ein Armutszeugnis des höchsten Gremiums der Vereinten Nationen, weil es die eigenen Studien von UN-Völkerrechtsexperten nicht berücksichtigte, die eindeutig der sudanesischen Regierung die Hauptverantwortung für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegeben hatte. Außerdem hatten die Vereinten Nationen immer wieder betont, dass Sanktionen nur wirksam sind, wenn sie schnell und mit breiter internationaler Unterstützung verhängt werden. Das monatelange Schachern im Weltsicherheitsrat und untergeordneten Gremien um die Sudan-Sanktionen war hingegen ein deutliches Zeichen an Khartum, dass dies nur Schein-Sanktionen sind, denen keine große Bedeutung zukommt, und dass die Verhängung weiterer Sanktionen nicht zu erwarten ist.

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