30.08.2021

„So werden keine Wunden heilen“

Abkommen zwischen Deutschland und Namibia (Pressemitteilung)

Das vom deutschen und namibischen Staat ausgearbeitete „joint agreement“ soll am 7. September 2021 in der namibischen Hauptstadt Windhoek unterzeichnet werden. Viele Nachkommen der Genozid-Opfer fühlen sich übergangen: Sie wurden gar nicht erst in die Verhandlungen miteinbezogen, kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). „Dass die Taten des Deutschen Kaiserreichs zwischen 1904 und 1908 im heutigen Namibia als Genozid zu bezeichnen sind, steht nun endlich außer Frage“, erklärt Nadja Grossenbacher, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Die Verhandlungen über Entschädigung müssen aber alle legitimen Opfer-Vertretungen einschließen. Ein Abkommen, dass nur mit der namibischen Regierung ausgehandelt ist, verfehlt seinen Zweck und wird keine Wunden heilen.“  

In der namibischen Regierung, der das „joint agreement“ zum Unterzeichnen vorgelegt wird, hat die Partei South West Africa People’s Organisation (SWAPO) die Mehrheit. Die meisten ihrer Mitglieder sind Oshivambo, die zahlenmäßig größte Bevölkerungsgruppe des Landes. Ihr Verhältnis zu den Herero und Nama ist mitunter angespannt. „Die Herero und die Nama sind Minderheiten in Namibia – nicht zuletzt, weil rund 80 Prozent der Herero und etwa die Hälfte der Nama von deutschen Kolonialtruppen ermordet wurden“, so Grossenbacher. „Die Nachkommen der Opfer werden kaum ein Abkommen anerkennen, an dem sie nicht mitverhandeln konnten.“ 

Nach namibischem Recht sind die legitimen Vertretungspersonen der Nama und der Herero gesetzlich festgelegt. Der deutsche Verhandlungsvertreter hat aber nicht mit allen offiziell gelisteten Personen verhandelt. Vekuii Rukoro (Herero) und Petrus Simon Moses Kooper (Nama), die beide auf der Liste angeführt sind, haben sogar die !HOAXA!NAS-Deklaration unterzeichnet. Darin stellen sie klar, dass sie nach UN-Richtlinien verhandeln wollen und die Verhandlungen zwischen dem namibischen und dem deutschen Staat ablehnen.