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Afrin in Northern Syria: Eight Years Under Turkish Occupation (March 18)

Call for Reparations and Reconstruction

Afrin in Northern Syria: Eight Years Under Turkish Occupation (March 18)

Acht Jahre nach der völkerrechtswidrigen Besatzung der syrisch-kurdischen Region Afrîn durch die Türkei am 18. März 2018 unterstützt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Forderung der Bevölkerung nach finanzieller Entschädigung und sicheren Rückkehrmöglichkeiten. Ein Abkommen zwischen den neuen islamistischen Machthabern in Syrien und der kurdischen Selbstverwaltung von Rojava ermöglichte in den vergangenen Wochen die Rückkehr hunderter kurdischer Familien nach Afrîn.

„Derzeit kehren vor allem ältere Menschen nach Afrîn zurück, die in die umliegenden kurdisch kontrollierten Gebiete geflohen waren. Sie nehmen die weiterhin unsichere Lage in Kauf, weil sie ihre Heimat wiedersehen und ihren Lebensabend dort verbringen wollen. Doch die Rückkehr gestaltet sich schwierig, da die türkischen Besatzer und ihre Milizen die Region weitgehend zerstört haben. Die meisten vertriebenen Familien haben kein Geld, um ihre Häuser wieder aufzubauen“, sagt Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV. Seit Beginn der türkischen Besatzung wurden Wohnhäuser, Schulen, die gesamte Infrastruktur und auch Afrîns wichtigstes wirtschaftliches Standbein, die Olivenöl-Produktion, systematisch zerstört. Auf Basis der von der syrisch-kurdischen Demokratischen Union dokumentierten Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in Afrîn schätzt die GfbV die durch die türkische Besatzung verursachten Schäden auf 20 Milliarden Euro.

„Die Familien aus Afrîn, deren Besitz zerstört wurde, müssen finanziell entschädigt werden“, fordert der GfbV-Nahostreferent. Ohne finanzielle Mittel sei eine Rückkehr für die meisten Vertriebenen nicht möglich. Zudem brauche es Sicherheitsgarantien. „Die Türkei arbeitet eng mit den neuen islamistischen Machthabern in Damaskus zusammen. Die Rückkehr einiger kurdischer Familien bedeutet nicht das Ende der Besatzung. Die Türkei ist weiterhin in der Region präsent“, betont Sido.

„Deutschland muss von der Türkei einen Rückzug der Truppen aus Nordsyrien fordern und sich für Reparationszahlungen einsetzen“, so der Nahostreferent. Die GfbV fordert die Bundesregierung zudem auf, sich an den Entschädigungszahlungen und dem Wiederaufbau der zerstörten kurdischen Dörfer zu beteiligen. Deutschland stehe diesbezüglich in der Verantwortung, da die Bundesregierung die Türkei diplomatisch, finanziell und mit Waffenlieferungen gegen die Kurden unterstützt habe und immer noch unterstütze. „Durch den Wiederaufbau könnten zehntausende vertriebene Kurden in ihre Heimat zurückkehren. Wer von Massenabschiebungen nach Syrien redet, könnte hier konkrete Pläne für eine würdevolle Rückkehr in die Heimat unterstützen.“

Am 20. Januar 2018 hatte die Türkei ihren Angriff auf Afrîn begonnen. Nach einem rund zweimonatigen Abwehrkampf der Kurden marschierte die Türkei am 18. März 2018 mit ihren islamistischen Söldnern in Afrîn ein und besetzt die Region seitdem völkerrechtswidrig. Etwa 400.000 Menschen wurden aus der Region vertrieben. Der kurdische Bevölkerungsanteil sank laut Angaben der GfbV von etwa 96 Prozent auf unter 35 Prozent. Mindestens 70.000 Olivenbäume sowie alte Eichenwälder wurden zerstört. Auch kurdische Friedhöfe sowie heilige Stätten der kurdischen Yeziden und Aleviten und der kleinen christlichen Gemeinde wurden geschändet.

Das Ausmaß der Zerstörung von Kultur und Kulturgütern, insbesondere archäologischer Stätten, ist unbekannt. Afrîn liegt im sogenannten „Tal der toten Städte”, dessen archäologische Schätze für die Menschheitsgeschichte von unschätzbarem Wert sind. Der GfbV liegen Berichte vor, denen zufolge die Türkei und ihre islamistischen Milizen mindestens 25 dieser Stätten zerstörten und plünderten. Insbesondere die archäologische Stätte auf dem Hügel Ain Dara südlich von Afrîn wurde dabei weitgehend zerstört. Dort lag ein historischer Tempel der Hethiter. Syrische und internationale Experten hatten dort zahlreiche archäologische Funde gemacht. All diese Funde, darunter der aus Basalt geschnitzte „Löwe von Ain Dara“, sind verschwunden. „Die gestohlenen archäologischen Funde befinden sich vermutlich in der Türkei oder wurden von dort weiterverkauft, da ein Abtransport dieser Artefakte nur über die türkisch-syrische Grenze möglich war“, so der Nahostreferent Sido.

Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter 65]G378o@5:D]< oder 0173/6733980.

Contact: Dr. Kamal Sido, Nahostreferent – 65]G378o@5:D]<