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Aktuelles News & Artikel EU sollte Friedensnobelpreis zurückgeben: GfbV kritisiert neues Rückführungsgesetz und „Send them back“-Rufe im Europaparlament

EU sollte Friedensnobelpreis zurückgeben: GfbV kritisiert neues Rückführungsgesetz und „Send them back“-Rufe im Europaparlament

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur neuen EU-Rückführungsverordnung scharf. Besonders alarmierend seien die „Send them back“-Rufe, die nach der Abstimmung aus Teilen des rechten Lagers im Parlament zu hören waren. Beides mache sichtbar, wie weit sich die EU von den Werten entfernt hat, für die sie 2012 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde.

„Die Europäische Union wurde 2012 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet, weil sie für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte stehen sollte. Solange sie diesen Auftrag missachtet, sollte sie auf den Preis verzichten und ihn symbolisch zurückgeben“, fordert Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.

Die ‚Send them back‘-Rufe seien eine moralische Bankrotterklärung. „Diese Rufe stehen nicht für alle Abgeordneten. Viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier verteidigen weiterhin Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die Würde Schutzsuchender. Aber gerade deshalb müssen sie umso klarer zurückgewiesen werden: Solche Parolen dürfen im Herzen der europäischen Demokratie keinen Platz haben“, betont Reinke.

Aus Sicht der GfbV droht mit der neuen Rückführungsverordnung eine gefährliche Auslagerung europäischer Verantwortung. Besonders betroffen seien Menschen, die ohnehin kaum Schutz hätten: Angehörige bedrohter Minderheiten, Geflüchtete aus Kriegs- und Krisengebieten, Oppositionelle, Frauen, Kinder sowie Menschen, die wegen ihrer Religion, ethnischen Zugehörigkeit oder politischen Haltung verfolgt werden.

Die EU fördere mit ihrer Außen- und Außenwirtschaftspolitik Konflikte und trage mit dazu bei, dass Menschen fliehen müssen. Diese Verantwortung für die Fluchtursachen muss die EU endlich anerkennen. Nur eine konsequent an Menschen- und Minderheitenrechten ausgerichtete Politik ohne doppelte Standards helfe Fluchtursachen wirksam zu bekämpfen.

„Menschenrechte enden nicht an den Außengrenzen Europas. Die EU darf Schutzsuchende nicht in Drittstaaten abschieben und sich dann für nicht mehr zuständig erklären“, so Reinke. „Die Auslagerung von Verantwortung bedeutet auch die Auslagerung von Kontrolle, Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit. Genau das widerspricht dem Anspruch, für den die EU einst mit dem Friedensnobelpreis geehrt wurde.“

Die GfbV fordert die Europäische Union auf, die neue Rückführungsverordnung grundlegend zu überarbeiten, auf sogenannte Return-Hubs zu verzichten und ihre Asyl- und Migrationspolitik wieder konsequent an Menschenwürde, Minderheitenschutz, Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz vor Zurückweisung auszurichten. Rechtsstaatliche Verfahren, individuelle Prüfung, Zugang zu Beratung und Schutz vor Abschiebung in Verfolgung oder Gewalt seien keine bürokratischen Hindernisse, sondern Kernbestandteile demokratischer Ordnung.

„Der Friedensnobelpreis war nie ein Schmuckstück für europäische Institutionen. Er war Anerkennung und Auftrag zugleich“, sagt Reinke. „Solange die EU eine Politik betreibt, die Schutzsuchende entrechtet, abschreckt und aus dem europäischen Rechtsraum hinausdrängt, sollte sie auf diesen Preis verzichten und Medaille und Urkunde symbolisch zurückgeben. Wer Schutzsuchende entmenschlicht, entrechtet und aus dem Blickfeld drängt, kann sich nicht glaubwürdig Friedensnobelpreisträger nennen.“

Die GfbV hatte die Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU bereits 2012 kritisch begleitet. Schon damals mahnte sie, der Preis dürfe nicht als Selbstbestätigung verstanden werden, sondern müsse Verpflichtung zu konkreter Friedensarbeit sein — etwa mit Blick auf die Folgen von Krieg, Völkermord und Vertreibung in Bosnien und Herzegowina sowie die fortdauernde Teilung Zyperns. Die aktuelle Rückführungsverordnung und die „Send them back“-Rufe im Europaparlament zeigen aus Sicht der GfbV erneut, wie groß die Lücke zwischen dem friedenspolitischen Anspruch der EU und ihrer politischen Realität geworden ist.

Sarah Reinke

Sarah Reinke

Geschäftsführerin Menschenrechtsreferate

Thematische Schwerpunkte:

  • Osteuropa
  • Ukraine
  • Armenien
  • Sudan

E-Mail: s.reinke@gfbv.de 

Telefon: +49 551 49906 13