In Katar leben rund 3,1 Millionen Menschen, von denen nur eine Minderheit von etwa 10 bis 12 Prozent katarische Staatsbürger*innen sind (Stand: 2025). Etwa 88 bis 90 Prozent der Bevölkerung bestehen aus Arbeitsmigrant*innen, die überwiegend aus asiatischen und arabischen Ländern stammen. Die Gesellschaft ist stark islamisch geprägt. Rund 68 Prozent der Bevölkerung sind Muslim*innen, es leben jedoch auch religiöse Minderheiten wie Hinduist*innen (etwa 14 Prozent), Christ*innen (etwa 14 Prozent) und Buddhist*innen (etwa 3 Prozent) im Land.
Katar: Reichtum durch Erdöl und Gas
Das Emirat Katar an der Ostküste der Arabischen Halbinsel gehört zu den kleinsten und zugleich reichsten Staaten der Welt. Es umfasst eine Fläche von etwa 11.600 km² und verfügt über große Erdöl- und Erdgasvorkommen, die den wirtschaftlichen Wohlstand begründen.
Katar ist eine absolute Erbmonarchie, in der der Emir sowohl die gesetzgebende als auch die ausführende Gewalt ausübt. Politische Parteien existieren nicht. Zwar wurde eine beratende Versammlung („Madschlis asch-Schura“) teilweise gewählt, doch liegt die tatsächliche politische Entscheidungsgewalt weiterhin beim Emir. Das Land gilt daher als autoritäres System. Die Scharia bildet eine zentrale Grundlage des Rechtssystems.
Ausbeutung von Arbeitskräften
Katar ist ein Land der Arbeitsmigrant*innen. Diese bilden zwar die Mehrheit der Gesellschaft, sind jedoch keine Staatsbürger*innen und damit faktisch rechtlos. Viele von ihnen arbeiten im Niedriglohnsektor, insbesondere im Baugewerbe. Trotz offizieller Reformen besteht das sogenannte Kafala-Sponsorsystem faktisch weiter, wodurch Arbeitsmigrant*innen stark von ihren Arbeitgeber*innen abhängig bleiben. Ihnen werden häufig ihre Pässe abgenommen, ein Arbeitsplatzwechsel ist nur eingeschränkt möglich und bei Beschwerden drohen Kündigung und Abschiebung. Viele Arbeitsmigrant*innen arbeiten unter schlechten Bedingungen und sind rechtlich nur unzureichend geschützt. Dies wurde zuletzt insbesondere durch die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar weltweit thematisiert. Die GfbV kritisiert die Situation der Arbeitsmigrant*innen in Katar scharf. Diese entsprechen teils sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen. Internationale Akteure wie WM-Sponsoren und die FIFA fordert die GfbV auf, stärker Verantwortung zu übernehmen und die Vergabe internationaler Großveranstaltungen künftig enger an die Menschenrechtslage in den jeweiligen Ländern zu knüpfen.
Ohne starke Verbündete ist unsere Arbeit nicht möglich!
Ihre Spende sorgt dafür, dass wir Betroffene vor Ort stärken, Missstände dokumentieren und politischen Druck aufbauen können – konsequent, unabhängig und solidarisch.
Zu den religiösen Minderheiten zählen vor allem Christ*innen, Hinduist*innen und Buddhist*innen, die überwiegend ausländische Arbeitskräfte sind. Christliche Gottesdienste sind nur eingeschränkt erlaubt und finden meist an Orten außerhalb der Hauptstadt statt. Konvertierte Christ*innen werden besonders stark diskriminiert, da der Übertritt vom Islam gesellschaftlich geächtet ist. Wirkliche Religionsfreiheit besteht nicht. Frauen unterliegen einem System männlicher Vormundschaft. Homosexualität ist verboten.
Katar unterstützt islamistische Organisationen
Die aktuelle politische Lage Katars ist durch eine aktive Außenpolitik geprägt. Das Emirat nutzt seine wirtschaftliche Stärke, um politischen Einfluss in der Region auszuüben. Beobachter*innen wie die GfbV, weitere NGOs und Journalist*innen werfen Katar vor, islamistische Organisationen finanziell und politisch zu unterstützen, unter anderem über Netzwerke der Muslimbruderschaft oder über Katars NGO Qatar Charity. Diese Politik trägt zur Destabilisierung von Konfliktregionen im Nahen Osten bei. Die katarische Politik schürt Unruhe, führt zu mehr Konflikten und Kriegen und verursacht Menschenrechtsverletzungen.
Forderungen der GfbV
Die GfbV fordert:
eine konsequente Umsetzung und Kontrolle des Verbots des Kafala-Sponsorsystems:
eine wirksame staatliche Kontrolle der Arbeitsbedingungen;
von katarischen Unternehmen, über gesetzliche Vorgaben hinaus, eigenständig für eine Verbesserung der Situation der Gastarbeiter*innen zu sorgen;
von ausländischen Firmen, ihre Aktivitäten in Katar von der Einhaltung grundlegender Arbeits- und Menschenrechtsstandards abhängig zu machen;
ein Ende der Unterstützung Katars für radikalislamistische Gruppen.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
Wofür wir uns einsetzen
Minderheiten & Indigene Völker stärken: Wir setzen uns weltweit für bedrohte Gemeinschaften ein – für Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe.
Menschenrechtsverletzungen sichtbar machen: Wir dokumentieren Unrecht, benennen es klar und bringen es in Öffentlichkeit, Politik und Medien. Sichtbarkeit schafft Schutz.
Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Internationaler Tag der Indigenen Völker (9.8.): Indigene Menschenrechtsverteidiger weltweit schützen
Zum Internationalen Tag der Indigenen Völker am 9. August ruft die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) dazu auf, indigene Umwelt- und Menschenrechtsverteidiger weltweit wirksam zu schützen. Viele von ihnen begeben sich in große persönliche Gefahr, wenn sie für die Rechte ihrer Gemeinschaften, den Erhalt ihrer Territorien und den Schutz von Umwelt und Klima kämpfen. In verschiedenen Weltregionen werden sie dafür bedroht und oft auch angegriffen.
Religiöse Unterdrückung in Syrien: Priester verhaftet, Erzbischof zurückgerudert
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) appelliert an die beiden großen christlichen Kirchen, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Römisch-Katholische Kirche, sowie an den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci, Glaubensfreiheit in Syrien als Menschenrecht ernst zu nehmen und sich dafür einzusetzen. Hintergrund ist der Verhaftung des kurdisch-christlichen Priesters Nihad Hasan (46) in Afrin am 20. Juli. Die Region wird seit 2018 von der Türkei besetzt. Inzwischen gibt es Berichte, dass Nihad Hassan nach fast drei Wochen Haft wieder freigelassen wurde.
Berichte über Zwangsrückführungen: Keine Sicherheit für Rohingya in Myanmar
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt eindringlich vor der drohenden Zwangsrückführung tausender Rohingya aus Malaysia nach Myanmar: „Für die Rohingya gibt es keinen sicheren Ort. Sie fliehen vor Verfolgung durch das Militär und die De-facto-Herrschaft der Arakan Army im Bundesstaat Rakhine in Myanmar. In Malaysia wüten Hetzkampagnen und Inhaftierungswellen gegen sie”, berichtet Mirjam Kobold, GfbV-Referentin für Asien. „Die Zurückdrängung in die weiterhin gefährliche Lage in Myanmar verletzt eindeutig das völkerrechtliche Refoulement-Verbot, das auch für Malaysia gilt.” Neben den mehr als eine Million Rohingya, die seit Jahrzehnten – in immer neuen Fluchtwellen – ohne Perspektive in den Lagern von Cox’s Bazar in Bangladesch festsitzen, registriert das UNHCR rund 126.000 geflüchtete Rohingya in Malaysia. Das Land hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet.
Europäischer Völkermord-Gedenktag für Sinti und Roma (2.8.): Roma in der Ukraine fordern gleichberechtigtes Gedenken und Unterstützung in der Kriegssituation
Anlässlich des europäischen Völkermord-Gedenktages für Sinti und Roma am 2. August fordern Roma in der Ukraine, dass der Genozid an ihren Vorfahren stärker in das nationale Bewusstsein und in die Erinnerungskultur der Ukraine integriert wird, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) berichtet: „In den von ihnen besetzten Gebieten ermordeten die Nationalsozialisten unsere Vorfahren systematisch: im Distrikt Galizien, im Reichskommissariat Ukraine und in der von der Wehrmacht kontrollierten Zone“, erklärt Natalia Tomenko von der GfbV-Partnerorganisation Youth Agency for the Advocacy of Roma Culture (ARCA), deren Großmutter den Völkermord an den Roma der Ukraine überlebte.
12. Jahrestag des Völkermordes an den Yeziden (3.8.): Weiter unsichere Situation für Minderheiten im Irak
Anlässlich des 12. Jahrestags des Völkermords an der yezidischen Bevölkerung im Irak durch den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) wirft die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) der deutschen Bundesregierung vor, die Aufarbeitung verschleppt und keine wirksamen Konsequenzen gezogen zu haben. Mit der Anerkennung des Völkermordes durch den Deutsche Bundestag im Jahr 2023 wäre das erforderlich gewesen. „Auch wenn es noch nicht dazu gekommen ist, werden immer wieder Stimmen laut, Yeziden, die Opfer des Völkermordes geworden sind, in den unsicheren Staat Irak abzuschieben“, kritisierte Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV, am heutigen Donnerstag in Göttingen. „Auch Angehörige christlicher und anderer Minderheiten sind im Irak und dem islamistisch regierten Syrien nicht sicher. Sie aus populistischen Motiven abzuschieben, würde ihr Leben unmittelbar gefährden.“
Anschlag auf den CSD in Berlin: Wer Islamisten hofiert, stärkt sie
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat heute in einem dringenden Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit mit islamistischen Regimen gefordert. Anlass ist der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am 25. Juli 2026, der nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation ein Weckruf für die deutsche Außen- und Migrationspolitik sein muss: „Durch ihre laufende Kooperation mit islamistischen Regimen, zum Beispiel in der Türkei, Afghanistan, Katar oder Syrien macht die Bundesregierung den radikalen politischen Islam salonfähig. Ihre Außenpolitik legitimiert und stärkt damit militante Kräfte, die den gesamten Nahen Osten destabilisieren und auch unsere Sicherheit in Deutschland bedrohen“, betont Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.