In der Autonomen Region Kurdistan im Nordirak leben rund 7,2 Millionen Menschen. NebenKurd*innen, die die Mehrheit der Bevölkerung bilden, leben im Nordirak zahlreiche ethnische und religiöse Minderheiten. Dazu zählen ((Yezid*innen)), Christ*innen, Assyrer/Aramäer/Chaldäer*innen, ((Turkmen*innen)), ((Armenier*innen)) und Araber*innen.
Die Amtssprachen sind Kurdisch und Arabisch. Zudem ist Kurdistan Zufluchtsort für viele Geflüchtete aus anderen Teilen des Iraks und aus den Nachbarländern geworden.
Die Kurd*innen bezeichnen ihre Region als Südkurdistan, da weitere Gebiete Kurdistans in den Nachbarländern Iran (Ostkurdistan), Syrien (Westkurdistan) und der Türkei (Nordkurdistan) liegen.
Autonomes Gebiet Kurdistans innerhalb des Irak
Die Autonome Region Kurdistan umfasst eine Fläche von rund 46.861 km² und besteht aus den Provinzen Erbil, Dohuk und Sulaymaniyah. Auch die Region Halabja, die 1988 Ziel eines Giftgasangriffs durch das Regime von Saddam Hussein wurde, soll eine Provinz werden. Kurdistan ist ein autonomes Gebiet innerhalb des irakischen Staates und durch die irakische Verfassung anerkannt. Es verfügt über ein eigenes Parlament und eigene Sicherheitskräfte, die „Peschmerga“.
Die heutige Autonomie geht auf die kurdischen Aufstände gegen das Regime Saddam Husseins zurück. Während der sogenannten Anfal-Offensive wurden 1988 rund 180.000 Kurd*innen getötet, unter anderem durch Giftgasangriffe. Nach dem Irakkrieg 2003 festigte sich der autonome Status der Region.
Die ethnischen und religiösen Minderheiten besitzen teilweise eigene kulturelle und sprachliche Rechte. Dennoch ist ihr Schutz insbesondere in den umstrittenen Gebieten zwischen der kurdischen Regionalregierung und der Zentralregierung in Bagdad unzureichend. Übergriffe gegen Minderheiten werden dort nur selten strafrechtlich verfolgt.
Auch andere gesellschaftliche Minderheiten sind gefährdet. Mitglieder der LGBTQIA+-Community sind häufig Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Bewaffnete Gruppen verüben Entführungen, Misshandlungen und Tötungen oft ohne strafrechtliche Konsequenzen.
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Die politische Lage wird zusätzlich durch Konflikte mit der irakischen Zentralregierung belastet. Mehrere mehrheitlich kurdische Gebiete wie die Region um Kirkuk stehen weiterhin unter Kontrolle Bagdads, obwohl ihre Zugehörigkeit zur Autonomen Region Kurdistan ungeklärt ist. Der in der irakischen Verfassung vorgesehene Mechanismus zur Klärung dieser Frage wurde bislang nicht umgesetzt.
Die Sicherheitslage wird zudem durch völkerrechtswidrige Angriffe der ((Türkei)) im Grenzgebiet verschärft. Türkische Luft- und Drohnenangriffe treffen immer wieder zivile Ziele und gefährden die kurdische Bevölkerung.
Einsatz der GfbV für Kurd*innen und andere Minderheiten
Die Gesellschaft für bedrohte Völker setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte der Kurd*innen und anderer Minderheiten im Nordirak ein. Die GfbV fordert einen besseren Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten, insbesondere in den umstrittenen Gebieten zwischen Bagdad und der kurdischen Regionalregierung. Zudem kritisiert die GfbV die unzureichende Strafverfolgung von Gewalt gegen Minderheiten sowie die Angriffe der Türkei und des Irans auf kurdische Gebiete im Irak.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat heute einen dringenden Appell an die Bundesregierung, die NATO, die Europäische Union, Israel sowie weitere Staaten und internationale Organisationen gerichtet und sofortige Schutzmaßnahmen für die drusische Minderheit im Süden Syriens gefordert: „Unsere Kontakte in der Region Suwaida berichten von gezielten, koordinierten Angriffen auf drusische Gemeinden. Die Lage eskaliert dramatisch. Mich persönlich haben direkte Hilferufe erreicht“, erklärte Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV, am heutigen Montag in Göttingen. „Viele Betroffene sehen die neue islamistische Regierung unter al-Scharaa als Drahtzieher dieser Eskalation. Die Kämpfe mit den Beduinen werden instrumentalisiert werden, um ein militärisches Eingreifen aus Damaskus zu rechtfertigen.“
Menschenrechtsorganisation empört: „Schämen Sie sich!“
„Die Beiträge der AfD-Politiker in der Bundestagsdebatte heute zum Gedenken an den Völkermord von Srebrenica vor 30 Jahren sind ein Schlag ins Gesicht der Überlebenden und Nachfahren. Schämen Sie sich! Ihre Partei leugnet Genozid und Gewalt, betreibt Geschichtsklitterung und unterstützt damit die nationalistischen Kräfte in Serbien“, kritisiert Jasna Causevic, Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), heute am Rande einer Srebrenica-Gedenkveranstaltung in Berlin. „Heute ist ein Tag des Gedenkens, des Innehaltens. Mütter gehen zu den Gräbern ihrer Söhne, Töchter gedenken ihrer Väter. Mit Ihren Aussagen beleidigen Sie die Erinnerung an dieses entsetzliche Verbrechen“, sagt die Menschenrechtlerin, die selbst aus der Region stammt.
Dreißig Jahre nach dem Völkermord von Srebrenica bleiben zentrale Forderungen der Überlebenden und Angehörigen unerfüllt, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert: „Die internationale Gemeinschaft hat versagt – und sie versagt bis heute. Das Gedenken an die über 8.000 bosniakischen Jungen und Männer, die im Juli 1995 ermordet wurden, darf nicht vom politischen Handeln entkoppelt werden. Es braucht endlich Konsequenzen, Aufarbeitung und wirksame Prävention“, fordert Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung anlässlich des 30. Jahrestags des Massakers.
Angesichts der anhaltenden Übergriffe, Entführungen und Morde an Angehörigen der drusischen Volksgruppe in der südsyrischen Provinz al-Suwaida hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an die Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien appelliert, einen Grenzübergang für humanitäre Zwecke zu öffnen. Für die Übergriffe sind Milizen verantwortlich, die der neuen islamistischen Regierung in Damaskus zugerechnet werden.
Einladung zur Mahnwache am Brandenburger Tor (11.7.)
Anlässlich des 30. Jahrestages des Völkermordes von Srebrenica veranstaltet das Srebrenica Awareness Network gemeinsam mit der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Mahnwache am Brandenburger Tor, zu der wir Sie herzlich einladen:
Menschenrechtsverletzungen in Tansania durch CO2-Ausgleichsflächen
Die Maasai International Solidarity Alliance (MISA) – zu deren Mitgliedern die Menschenrechtsorganisationen FIAN und Gesellschaft für bedrohte Völker gehören – setzt sich für die Verteidigung der Menschen- und Landrechte der Maasai im Norden Tansanias ein. In einem heute veröffentlichten Statement an Volkswagen fordert MISA das Unternehmen erneut dazu auf, sich von Kohlenstoffprojekten im Norden Tansanias zu distanzieren. Die CO2-Ausgleichsflächen bedrohen laut den Organisationen die dort ansässigen indigenen Maasai-Gemeinschaften.