In der Autonomen Region Kurdistan im Nordirak leben rund 7,2 Millionen Menschen. NebenKurd*innen, die die Mehrheit der Bevölkerung bilden, leben im Nordirak zahlreiche ethnische und religiöse Minderheiten. Dazu zählen ((Yezid*innen)), Christ*innen, Assyrer/Aramäer/Chaldäer*innen, ((Turkmen*innen)), ((Armenier*innen)) und Araber*innen.
Die Amtssprachen sind Kurdisch und Arabisch. Zudem ist Kurdistan Zufluchtsort für viele Geflüchtete aus anderen Teilen des Iraks und aus den Nachbarländern geworden.
Die Kurd*innen bezeichnen ihre Region als Südkurdistan, da weitere Gebiete Kurdistans in den Nachbarländern Iran (Ostkurdistan), Syrien (Westkurdistan) und der Türkei (Nordkurdistan) liegen.
Autonomes Gebiet Kurdistans innerhalb des Irak
Die Autonome Region Kurdistan umfasst eine Fläche von rund 46.861 km² und besteht aus den Provinzen Erbil, Dohuk und Sulaymaniyah. Auch die Region Halabja, die 1988 Ziel eines Giftgasangriffs durch das Regime von Saddam Hussein wurde, soll eine Provinz werden. Kurdistan ist ein autonomes Gebiet innerhalb des irakischen Staates und durch die irakische Verfassung anerkannt. Es verfügt über ein eigenes Parlament und eigene Sicherheitskräfte, die „Peschmerga“.
Die heutige Autonomie geht auf die kurdischen Aufstände gegen das Regime Saddam Husseins zurück. Während der sogenannten Anfal-Offensive wurden 1988 rund 180.000 Kurd*innen getötet, unter anderem durch Giftgasangriffe. Nach dem Irakkrieg 2003 festigte sich der autonome Status der Region.
Die ethnischen und religiösen Minderheiten besitzen teilweise eigene kulturelle und sprachliche Rechte. Dennoch ist ihr Schutz insbesondere in den umstrittenen Gebieten zwischen der kurdischen Regionalregierung und der Zentralregierung in Bagdad unzureichend. Übergriffe gegen Minderheiten werden dort nur selten strafrechtlich verfolgt.
Auch andere gesellschaftliche Minderheiten sind gefährdet. Mitglieder der LGBTQIA+-Community sind häufig Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Bewaffnete Gruppen verüben Entführungen, Misshandlungen und Tötungen oft ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Ohne starke Verbündete ist unsere Arbeit nicht möglich!
Ihre Spende sorgt dafür, dass wir Betroffene vor Ort stärken, Missstände dokumentieren und politischen Druck aufbauen können – konsequent, unabhängig und solidarisch.
Die politische Lage wird zusätzlich durch Konflikte mit der irakischen Zentralregierung belastet. Mehrere mehrheitlich kurdische Gebiete wie die Region um Kirkuk stehen weiterhin unter Kontrolle Bagdads, obwohl ihre Zugehörigkeit zur Autonomen Region Kurdistan ungeklärt ist. Der in der irakischen Verfassung vorgesehene Mechanismus zur Klärung dieser Frage wurde bislang nicht umgesetzt.
Die Sicherheitslage wird zudem durch völkerrechtswidrige Angriffe der ((Türkei)) im Grenzgebiet verschärft. Türkische Luft- und Drohnenangriffe treffen immer wieder zivile Ziele und gefährden die kurdische Bevölkerung.
Einsatz der GfbV für Kurd*innen und andere Minderheiten
Die Gesellschaft für bedrohte Völker setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte der Kurd*innen und anderer Minderheiten im Nordirak ein. Die GfbV fordert einen besseren Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten, insbesondere in den umstrittenen Gebieten zwischen Bagdad und der kurdischen Regionalregierung. Zudem kritisiert die GfbV die unzureichende Strafverfolgung von Gewalt gegen Minderheiten sowie die Angriffe der Türkei und des Irans auf kurdische Gebiete im Irak.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
Wofür wir uns einsetzen
Minderheiten & Indigene Völker stärken: Wir setzen uns weltweit für bedrohte Gemeinschaften ein – für Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe.
Menschenrechtsverletzungen sichtbar machen: Wir dokumentieren Unrecht, benennen es klar und bringen es in Öffentlichkeit, Politik und Medien. Sichtbarkeit schafft Schutz.
Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Brasilien: Indigene warnen vor Bedrohung ihres Lebensraums
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt vor den verheerenden Folgen der geplanten Privatisierung des Tapajós-Flusses im Amazonasgebiet für die dort lebenden Indigenen Völker. Die GfbV fordert die brasilianische Regierung und Präsident Luiz Inácio Lula da Silva auf, das Dekret zu widerrufen, und appelliert an die deutsche Bundesregierung, sich für den Schutz indigener Rechte in Brasilien einzusetzen.
Prozess gegen indigene Menschenrechtsverteidigerin in Russland beginnt
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zeigt sich zutiefst besorgt über den am morgigen 11. Februar beginnenden Prozess gegen die indigene Menschenrechtsverteidigerin Daria Egereva in Russland. Die Ko-Vorsitzende des internationalen indigenen Forums zum Klimawandel (IIPFCC) war am 17. Dezember 2025 verhaftet worden und sitzt seitdem in Haft. Ihr wird die Teilnahme an einer terroristischen Organisation (Artikel 205.5) vorgeworfen, für die ihr eine Gefängnisstrafe von zehn und 20 Jahren droht.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wirft dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor, Beweise zur Verfolgung der alawitischen Minderheit in Syrien zu ignorieren, und kritisiert einen entsprechenden Bericht vom Januar 2026 scharf. Die Menschenrechtsorganisation fordert einen bundesweiten Abschiebestopp für Alawiten, Drusen, Kurden und andere syrische Minderheiten.
Lage in belagerten Städten in Nordsyrien verschlechtert sich
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ruft den Deutschen Bundestag angesichts der dramatischen Lage in Nordsyrien erneut dazu auf, eine Initiative zum Schutz der kurdischen Bevölkerung und anderer Minderheiten zu ergreifen.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) würdigt den außergewöhnlichen Einsatz der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth für die Opfer des Krieges und des Genozids in Bosnien und Herzegowina. „Mit Rita Süssmuth verliert Deutschland eine große Kämpferin für die Menschenrechte.“
Besorgnis über neue Antiterror-Einheit in der Republika Srpska
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) äußert sich tief besorgt über die Etablierung einer Anti-Terror-Einheit innerhalb der Polizei der Republika Srpska in Bosnien-Herzegowina, die unter der Leitung der ungarischen Eliteeinheit TEK (Terrorelhárítási Központ) stehen soll.
GfbV-Nahostreferent Kamal Sido stellt das Wahlsystem und die wichtigsten Parteien vor und erklärt, warum man aus Sicht der religiösen und ethnischen Minderheiten besonders auf das Abschneiden der HDP (Demokratische Partei der Völker) achten sollte.
Ulrich Delius über die Lage der Rohingya vor dem ASEAN-Gipfel am 29.5.2015
„Ohne eine politische Lösung wird auch die Massenflucht der Rohingya aus Burma nicht enden“, warnte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Donnerstag in Göttingen. „Das ASEAN-Gipfeltreffen am Freitag darf kein Feigenblatt sein, um Engagement für Menschenrechte und gegen Menschenhandel vorzutäuschen. Wer nun nur über humanitäre Hilfe für Boatpeople spricht, ignoriert, dass Regierung und Parlament in Burma ständig neue gesetzliche Grundlagen zur Ausgrenzung und Diskriminierung von Rohingya schaffen.“
Mahnwache vor der Aula der Universität: Wissenschaftler sollen sich für Freilassung von inhaftiertem Professor von chinesischer Partner-Universität einsetzen
Mit einer Mahnwache haben wir anlässlich des „2. Wirtschaftstages China“ an der Göttinger Universität an das Schicksal des in der chinesischen Partnerstadt Nanjing inhaftierten Professors Guo Quan erinnert und mehr Einsatz der Göttinger Universität für die Freilassung des Wissenschaftlers angemahnt.