Libyen liegt in Nordafrika und hat rund 6,9 Millionen Einwohner*innen (Stand 2026). Die überwiegende Mehrheit der libyschen Bevölkerung (97 Prozent) ist sowohl kulturell als auch sprachlich den Araber*innen und den indigenen ((Amazigh)) (auch Masiren oder Imazighen) zuzuordnen. Aufgrund von Zwangsassimilation und Arabisierung bezeichnen sich heute viele Amazigh als Araber*innen.
Ethnische Minderheiten in Libyen: Amazigh, Toubou und Dom
Offiziell leben etwa 600.000 Amazigh in Libyen. Sie sind vor allem im Nafusa-Gebirge und in Zuwarah ansässig. Die Tuareg, ein nomadisches Amazigh-Volk, leben in der südwestlichen Wüste. Die Toubou (auch Tubu), eine saharische Ethnie, leben im Süden des Landes, in der Kufra-Region und im Tibesti-Gebirge. Die Dom (Lulies) sind eine zahlenmäßig kleine Minderheit mit Wurzeln im indischen Subkontinent, die vor allem im Norden des Landes lebt.
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Die Bevölkerung ist muslimisch geprägt und zu 97 Prozent sunnitisch. Außerdem leben in Libyen etwa 70.000 Christ*innen, darunter koptische und griechisch-orthodoxe Gläubige.
Die Lage der Christ*innen in Libyen hat sich seit dem Sturz des Gaddafi-Regimes 2011 und aufgrund der andauernden Unruhen stark verschlechtert. Besonders bedroht sind die ägyptischen Kopt*innen. Die christliche Gemeinschaft besteht in Libyen aus ungefähr 60.000 Gläubigen.
Instabilität und Machtkämpfe spalten das Land
Das durch ausgedehnte Wüstengebiete und große Erdölvorkommen geprägte Land leidet seit dem Sturz von Diktator Muammar al-Gaddafi, der von 1969 bis 2011 an der Macht war, unter politischer Instabilität und Konflikten. Zwei rivalisierende Regierungen ringen seitdem um Macht und Einfluss. Die Regierung der Nationalen Einheit (GNU) hat ihren Sitz im Westen des Landes in der Hauptstadt Tripolis, die Gegenregierung sitzt im Osten in der Stadt Bengasi.
Das Land ist nicht nur politisch sondern auch juristisch gespalten, was zu massiver Rechtsunsicherheit und Menschenrechtsverletzungen führt. Die Spaltung der Justiz führt dazu, dass das Verfassungsgericht in Bengasi im Osten und die Verfassungskammer in Tripolis im Westen oft widersprüchliche Urteile fällen. Da es keine einheitliche Verfassung oder gewählte nationale Regierung gibt, ist die Durchsetzung von Verträgen und Gesetzen extrem schwierig. Machtbefugnisse hängen oft von lokalen Milizen ab.
IStGH ermittelt wegen Kriegsverbrechen
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ermittelt nach einer UN-Resolution vom März 2011 weiterhin wegen Kriegsverbrechen durch die frühere Regierung unter Gaddafi. Die Regierung in Tripolis (GNU) hat die Zuständigkeit des IStGH zwar bis 2027 formal anerkannt, doch die Regierung im Osten akzeptiert dies nicht.
Laut UN-Berichten werden Menschenrechte systematisch verletzt und es herrscht weitgehende Straffreiheit für bewaffnete Gruppen. Insbesondere für Migrant*innen und ausländische Akteure ist die Lage prekär.
Die GfbV kritisiert die Lage marginalisierter Gruppen im Land und fordert echten Minderheitenschutz. In den letzten Jahren hat sich die GfbV zur Lage der Tawergha im Norden geäußert.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Minderheiten & Indigene Völker stärken: Wir setzen uns weltweit für bedrohte Gemeinschaften ein – für Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe.
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat heute einen dringenden Appell an die Bundesregierung, die NATO, die Europäische Union, Israel sowie weitere Staaten und internationale Organisationen gerichtet und sofortige Schutzmaßnahmen für die drusische Minderheit im Süden Syriens gefordert: „Unsere Kontakte in der Region Suwaida berichten von gezielten, koordinierten Angriffen auf drusische Gemeinden. Die Lage eskaliert dramatisch. Mich persönlich haben direkte Hilferufe erreicht“, erklärte Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV, am heutigen Montag in Göttingen. „Viele Betroffene sehen die neue islamistische Regierung unter al-Scharaa als Drahtzieher dieser Eskalation. Die Kämpfe mit den Beduinen werden instrumentalisiert werden, um ein militärisches Eingreifen aus Damaskus zu rechtfertigen.“
Menschenrechtsorganisation empört: „Schämen Sie sich!“
„Die Beiträge der AfD-Politiker in der Bundestagsdebatte heute zum Gedenken an den Völkermord von Srebrenica vor 30 Jahren sind ein Schlag ins Gesicht der Überlebenden und Nachfahren. Schämen Sie sich! Ihre Partei leugnet Genozid und Gewalt, betreibt Geschichtsklitterung und unterstützt damit die nationalistischen Kräfte in Serbien“, kritisiert Jasna Causevic, Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), heute am Rande einer Srebrenica-Gedenkveranstaltung in Berlin. „Heute ist ein Tag des Gedenkens, des Innehaltens. Mütter gehen zu den Gräbern ihrer Söhne, Töchter gedenken ihrer Väter. Mit Ihren Aussagen beleidigen Sie die Erinnerung an dieses entsetzliche Verbrechen“, sagt die Menschenrechtlerin, die selbst aus der Region stammt.
Dreißig Jahre nach dem Völkermord von Srebrenica bleiben zentrale Forderungen der Überlebenden und Angehörigen unerfüllt, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert: „Die internationale Gemeinschaft hat versagt – und sie versagt bis heute. Das Gedenken an die über 8.000 bosniakischen Jungen und Männer, die im Juli 1995 ermordet wurden, darf nicht vom politischen Handeln entkoppelt werden. Es braucht endlich Konsequenzen, Aufarbeitung und wirksame Prävention“, fordert Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung anlässlich des 30. Jahrestags des Massakers.
Angesichts der anhaltenden Übergriffe, Entführungen und Morde an Angehörigen der drusischen Volksgruppe in der südsyrischen Provinz al-Suwaida hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an die Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien appelliert, einen Grenzübergang für humanitäre Zwecke zu öffnen. Für die Übergriffe sind Milizen verantwortlich, die der neuen islamistischen Regierung in Damaskus zugerechnet werden.
Einladung zur Mahnwache am Brandenburger Tor (11.7.)
Anlässlich des 30. Jahrestages des Völkermordes von Srebrenica veranstaltet das Srebrenica Awareness Network gemeinsam mit der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Mahnwache am Brandenburger Tor, zu der wir Sie herzlich einladen:
Menschenrechtsverletzungen in Tansania durch CO2-Ausgleichsflächen
Die Maasai International Solidarity Alliance (MISA) – zu deren Mitgliedern die Menschenrechtsorganisationen FIAN und Gesellschaft für bedrohte Völker gehören – setzt sich für die Verteidigung der Menschen- und Landrechte der Maasai im Norden Tansanias ein. In einem heute veröffentlichten Statement an Volkswagen fordert MISA das Unternehmen erneut dazu auf, sich von Kohlenstoffprojekten im Norden Tansanias zu distanzieren. Die CO2-Ausgleichsflächen bedrohen laut den Organisationen die dort ansässigen indigenen Maasai-Gemeinschaften.