Libyen liegt in Nordafrika und hat rund 6,9 Millionen Einwohner*innen (Stand 2026). Die überwiegende Mehrheit der libyschen Bevölkerung (97 Prozent) ist sowohl kulturell als auch sprachlich den Araber*innen und den indigenen ((Amazigh)) (auch Masiren oder Imazighen) zuzuordnen. Aufgrund von Zwangsassimilation und Arabisierung bezeichnen sich heute viele Amazigh als Araber*innen.
Ethnische Minderheiten in Libyen: Amazigh, Toubou und Dom
Offiziell leben etwa 600.000 Amazigh in Libyen. Sie sind vor allem im Nafusa-Gebirge und in Zuwarah ansässig. Die Tuareg, ein nomadisches Amazigh-Volk, leben in der südwestlichen Wüste. Die Toubou (auch Tubu), eine saharische Ethnie, leben im Süden des Landes, in der Kufra-Region und im Tibesti-Gebirge. Die Dom (Lulies) sind eine zahlenmäßig kleine Minderheit mit Wurzeln im indischen Subkontinent, die vor allem im Norden des Landes lebt.
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Die Bevölkerung ist muslimisch geprägt und zu 97 Prozent sunnitisch. Außerdem leben in Libyen etwa 70.000 Christ*innen, darunter koptische und griechisch-orthodoxe Gläubige.
Die Lage der Christ*innen in Libyen hat sich seit dem Sturz des Gaddafi-Regimes 2011 und aufgrund der andauernden Unruhen stark verschlechtert. Besonders bedroht sind die ägyptischen Kopt*innen. Die christliche Gemeinschaft besteht in Libyen aus ungefähr 60.000 Gläubigen.
Instabilität und Machtkämpfe spalten das Land
Das durch ausgedehnte Wüstengebiete und große Erdölvorkommen geprägte Land leidet seit dem Sturz von Diktator Muammar al-Gaddafi, der von 1969 bis 2011 an der Macht war, unter politischer Instabilität und Konflikten. Zwei rivalisierende Regierungen ringen seitdem um Macht und Einfluss. Die Regierung der Nationalen Einheit (GNU) hat ihren Sitz im Westen des Landes in der Hauptstadt Tripolis, die Gegenregierung sitzt im Osten in der Stadt Bengasi.
Das Land ist nicht nur politisch sondern auch juristisch gespalten, was zu massiver Rechtsunsicherheit und Menschenrechtsverletzungen führt. Die Spaltung der Justiz führt dazu, dass das Verfassungsgericht in Bengasi im Osten und die Verfassungskammer in Tripolis im Westen oft widersprüchliche Urteile fällen. Da es keine einheitliche Verfassung oder gewählte nationale Regierung gibt, ist die Durchsetzung von Verträgen und Gesetzen extrem schwierig. Machtbefugnisse hängen oft von lokalen Milizen ab.
IStGH ermittelt wegen Kriegsverbrechen
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ermittelt nach einer UN-Resolution vom März 2011 weiterhin wegen Kriegsverbrechen durch die frühere Regierung unter Gaddafi. Die Regierung in Tripolis (GNU) hat die Zuständigkeit des IStGH zwar bis 2027 formal anerkannt, doch die Regierung im Osten akzeptiert dies nicht.
Laut UN-Berichten werden Menschenrechte systematisch verletzt und es herrscht weitgehende Straffreiheit für bewaffnete Gruppen. Insbesondere für Migrant*innen und ausländische Akteure ist die Lage prekär.
Die GfbV kritisiert die Lage marginalisierter Gruppen im Land und fordert echten Minderheitenschutz. In den letzten Jahren hat sich die GfbV zur Lage der Tawergha im Norden geäußert.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat den Bayer-Konzern bei seiner Hauptversammlung am Freitag, 24. April 2026, aufgefordert, Verantwortung für die Gefährdung Indigener Völker durch in der EU verbotene Pestizide zu übernehmen.
Anlässlich des 111. Jahrestages des Beginns des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich am 24. April wenden sich die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), die Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung (AGA) und der Zentralrat der Armenier in Deutschland (ZAD) mit einem dringenden Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz und Außenminister Johann Wadephul.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat in einem offenen Brief an Papst Leo XIV. appelliert, sich für die Aufklärung des Schicksals der beiden am 22. April 2013 in Syrien entführten christlichen Bischöfe einzusetzen.
Menschenrechtsaktion zur Hannover Messe (19.4.): Kritik an Partnerland Brasilien
Unter dem Motto „Think Tech Forward – but Indigenous Rights first!“ veranstaltet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Mahnwache zur Eröffnung der Hannover Messe 2026. Die Aktion findet am Sonntag, 19. April 2026, von 16 bis 19 Uhr auf der Grünfläche nordöstlich des Hannover Congress Centrums (HCC) statt. Die Menschenrechtsorganisation kritisiert, dass sich das diesjährige Partnerland Brasilien zwar als Vorreiter einer „grünen Transformation“ präsentiert, gleichzeitig jedoch indigene Gemeinschaften entrechtet und ihre Territorien für Rohstoffprojekte opfert.
Anlässlich des dritten Jahrestags des Kriegsbeginns im Sudan am 15. April haben das Center for Environmental and Social Studies (CESS Sudan) und die Menschenrechtsorganisationen Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und Pax for Peace bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin einen stärkeren Fokus auf die Konflikttreiber des Krieges gefordert. Sie betonen, dass europäische Unternehmen indirekt vom Krieg im Sudan profitieren. Zu den deutschen Unternehmen, die Gold aus dem Sudan beziehen, zählt laut einem neuen Bericht von CESS auch der deutsche Autobauer VW.
Am 15. April jährt sich der Ausbruch des bewaff neten Konfl ikts im
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Elemente: ein Außenministertreff en, eine humanitäre Konferenz mit Finanzierungszusagen
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wir konkrete Schritte, um die Menschen im Sudan besser zu schützen und einem Ende des
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„Von ‚ethnischen Säuberungen‘ in Til Abyad gegen die Araber oder Turkmenen kann keine Rede sein.“
Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights, SOHR) ist eine in London ansässige Organisation. Sie wird von Rami Abdulrahman geleitet, sammelt und veröffentlicht Informationen über Menschenrechtsverletzungen in Syrien.
Repressionen, Menschenrechte und die European Games in Aserbaidschan
Michaela Böttcher lebte in den Jahren 2013 und 2014 in Aserbaidschan. Im Gespräch erklärt sie, wie Aserbaidschan alle Kritik an Menschenrechtsverletzungen unterdrückt und welche Auswirkungen das auf ihr Leben hatte.