Die Shabak (auch Schabak) sind eine ethnisch-religiöse Minderheit im Nordirak, deren Name sich vom arabischen Wort „shabaka“ ableitet – „sich verflechten“. Dieser Begriff beschreibt treffend ihre Geschichte: Die Minderheit setzt sich aus verschiedenen Gemeinschaften zusammen und vereint unterschiedliche kulturelle und religiöse Einflüsse.
Die Shabak leben vor allem in einigen Dörfern östlich von Mossul in der Ninive-Ebene sowie in kleinerer Zahl direkt in der Stadt Mossul. Auch wenn viele sich zum Kurdentum bekennen, verstehen sich die meisten von ihnen als eigenständige ethnische Gruppe – also weder als Araber*innen noch als Kurd*innen.
Shabak: Seit dem 16. Jahrhundert im Irak
Ihre Sprache, Shabaki, vereint Einflüsse aus dem Türkischen, Persischen, Kurdischen und Arabischen. Die Gemeinschaft existiert seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts im heutigen Irak und umfasst heute etwa 250.000 Menschen, von denen die meisten als Landwirt*innen tätig sind.
Über 70 Prozent der Shabak sind schiitisch, etwa 30 Prozent sunnitisch – ein Verhältnis, das unter anderem auf historische Zwangsbekehrungen zum Sunnitentum im 19. Jahrhundert zurückgeführt wird. Sie haben neben dem Koran ein weiteres heiliges Buch, das „Buyruk“. Es besteht aus zwei Teilen und soll ursprünglich in Zentralasien verfasst worden sein. Ähnlich wie bei den Yezid*innen und Alevit*innen/Alawit*innen ist die Gesellschaft der Shabak spirituell hierarchisch organisiert: Jeder Erwachsene ist einem geistlichen Führer, einem sogenannten „Pir“, aus einem bestimmten Gemeinschaft zugeordnet.
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Gerade diese kulturelle Vielfalt führt jedoch bis heute dazu, dass die Shabak von außen vereinnahmt oder fälschlicherweise anderen Gruppen zugerechnet werden – etwa den Kurd*innen, Araber*innen oder Turkmen*innen. Ihre eigene Identität wird dadurch politisch und gesellschaftlich oft unsichtbar gemacht.
Ihre Heimaregion, die Ninive-Ebene, ist seit Jahren von Konflikten geprägt. In diesem fragilen Umfeld gehören sie zu den besonders schutzlosen Minderheiten. Wiederholt wurden sie Opfer von Gewalt, Vertreibung und gezielten Angriffen.
Terrorherrschaft des IS im Irak
Insbesondere während der Terrorherrschaft des „Islamischen Staates“ (IS) von 2014 bis 2017 gerieten die Shabak – wie auch andere Minderheiten – ins Visier extremistischer Gewalt. Viele wurden vertrieben, ihre Dörfer zerstört, ihre Lebensgrundlagen vernichtet. Noch heute sind zahlreiche Angehörige der Gemeinschaft auf der Flucht oder leben unter unsicheren Bedingungen.
Auch nach dem militärischen Zurückdrängen extremistischer Gruppen hat sich die Lage der Shabak kaum nachhaltig verbessert. Die Region bleibt politisch umkämpft, verschiedene Akteure ringen um Einfluss. In diesem Machtgefüge geraten Minderheiten wie die Shabak häufig zwischen die Fronten – ohne ausreichenden Schutz durch staatliche Institutionen.
Gleichzeitig fehlt es an politischer Repräsentation und langfristigen Strategien zum Schutz ihrer Rechte. Die Folge ist eine fortdauernde Marginalisierung, die sich in fehlender Sicherheit, eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten und unzureichender Anerkennung ihrer kulturellen Identität zeigt. Ohne gezielte Schutzmaßnahmen droht den Shabak ihre weitere Verdrängung und langfristig auch der Verlust ihrer kulturellen Existenz.
Stand: Juni 2026
Autor: Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Internationaler Tag der Indigenen Völker (9.8.): Indigene Menschenrechtsverteidiger weltweit schützen
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Religiöse Unterdrückung in Syrien: Priester verhaftet, Erzbischof zurückgerudert
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) appelliert an die beiden großen christlichen Kirchen, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Römisch-Katholische Kirche, sowie an den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci, Glaubensfreiheit in Syrien als Menschenrecht ernst zu nehmen und sich dafür einzusetzen. Hintergrund ist der Verhaftung des kurdisch-christlichen Priesters Nihad Hasan (46) in Afrin am 20. Juli. Die Region wird seit 2018 von der Türkei besetzt. Inzwischen gibt es Berichte, dass Nihad Hassan nach fast drei Wochen Haft wieder freigelassen wurde.
Berichte über Zwangsrückführungen: Keine Sicherheit für Rohingya in Myanmar
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt eindringlich vor der drohenden Zwangsrückführung tausender Rohingya aus Malaysia nach Myanmar: „Für die Rohingya gibt es keinen sicheren Ort. Sie fliehen vor Verfolgung durch das Militär und die De-facto-Herrschaft der Arakan Army im Bundesstaat Rakhine in Myanmar. In Malaysia wüten Hetzkampagnen und Inhaftierungswellen gegen sie”, berichtet Mirjam Kobold, GfbV-Referentin für Asien. „Die Zurückdrängung in die weiterhin gefährliche Lage in Myanmar verletzt eindeutig das völkerrechtliche Refoulement-Verbot, das auch für Malaysia gilt.” Neben den mehr als eine Million Rohingya, die seit Jahrzehnten – in immer neuen Fluchtwellen – ohne Perspektive in den Lagern von Cox’s Bazar in Bangladesch festsitzen, registriert das UNHCR rund 126.000 geflüchtete Rohingya in Malaysia. Das Land hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet.
Europäischer Völkermord-Gedenktag für Sinti und Roma (2.8.): Roma in der Ukraine fordern gleichberechtigtes Gedenken und Unterstützung in der Kriegssituation
Anlässlich des europäischen Völkermord-Gedenktages für Sinti und Roma am 2. August fordern Roma in der Ukraine, dass der Genozid an ihren Vorfahren stärker in das nationale Bewusstsein und in die Erinnerungskultur der Ukraine integriert wird, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) berichtet: „In den von ihnen besetzten Gebieten ermordeten die Nationalsozialisten unsere Vorfahren systematisch: im Distrikt Galizien, im Reichskommissariat Ukraine und in der von der Wehrmacht kontrollierten Zone“, erklärt Natalia Tomenko von der GfbV-Partnerorganisation Youth Agency for the Advocacy of Roma Culture (ARCA), deren Großmutter den Völkermord an den Roma der Ukraine überlebte.
12. Jahrestag des Völkermordes an den Yeziden (3.8.): Weiter unsichere Situation für Minderheiten im Irak
Anlässlich des 12. Jahrestags des Völkermords an der yezidischen Bevölkerung im Irak durch den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) wirft die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) der deutschen Bundesregierung vor, die Aufarbeitung verschleppt und keine wirksamen Konsequenzen gezogen zu haben. Mit der Anerkennung des Völkermordes durch den Deutsche Bundestag im Jahr 2023 wäre das erforderlich gewesen. „Auch wenn es noch nicht dazu gekommen ist, werden immer wieder Stimmen laut, Yeziden, die Opfer des Völkermordes geworden sind, in den unsicheren Staat Irak abzuschieben“, kritisierte Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV, am heutigen Donnerstag in Göttingen. „Auch Angehörige christlicher und anderer Minderheiten sind im Irak und dem islamistisch regierten Syrien nicht sicher. Sie aus populistischen Motiven abzuschieben, würde ihr Leben unmittelbar gefährden.“
Anschlag auf den CSD in Berlin: Wer Islamisten hofiert, stärkt sie
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat heute in einem dringenden Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit mit islamistischen Regimen gefordert. Anlass ist der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am 25. Juli 2026, der nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation ein Weckruf für die deutsche Außen- und Migrationspolitik sein muss: „Durch ihre laufende Kooperation mit islamistischen Regimen, zum Beispiel in der Türkei, Afghanistan, Katar oder Syrien macht die Bundesregierung den radikalen politischen Islam salonfähig. Ihre Außenpolitik legitimiert und stärkt damit militante Kräfte, die den gesamten Nahen Osten destabilisieren und auch unsere Sicherheit in Deutschland bedrohen“, betont Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.