Die Tadschik*innen sind eine ethnische Gruppe, die mit etwa 8,5 Millionen Menschen das Staatsvolk der zentralasiatischen Republik Tadschikistan bildet. Im benachbarten ((Afghanistan)) leben mit etwa 11 Millionen Angehörigen mehr Tadschik*innen als in Tadschikistan selbst. Sie machen dort etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Tadschikische Minderheit in Usbekistan, Russland und China
In Usbekistan sind die Tadschik*innen eine Minderheit und werden verfolgt. Die mindestens zwei Millionen Tadschik*innen in Usbekistan leben überwiegend in den historischen Städten Samarkand und Buchar. Auch in ((Russland)) und ((China)) gibt es kleine tadschikische Minderheiten. Viele sind als Arbeitsmigrant*innen dorthin gezogen. Weltweit wird die Zahl der Tadschik*innen auf maximal 25 Millionen geschätzt.
Wie viele Tadschik*innen in Deutschland leben, ist schwer zu ermitteln. In der Bundesrepublik leben etwa 8.000 Menschen, die aus Tadschikistan stammen (Stand: 2026), sowie einige Tadschik*innen aus Afghanistan.
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Enge Verbindung zur persischen und kurdischen Kultur und Sprache
Die tadschikische Kultur und Sprache sind eng mit denen der Perser*innen und ((Kurd*innen)) verwandt. Die tadschikische Sprache gehört zur iranischen Gruppe der indogermanischen Großfamiliensprache.
Die Republik Tadschikistan gehörte lange Zeit zur Sowjetunion – zuerst als Teilrepublik in Usbekistan von 1924 bis 1929, dann von 1929 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991 als eigenständige Unionsrepublik. Daher wird die tadschikische Sprache in Tadschikistan und Usbekistan im kyrillischen Alphabet geschrieben. In Afghanistan hingegen wird das arabisch-persische Alphabet verwendet.
Menschenrechtslage in Tadschikistan besorgniserregend
Tadschikistan erklärte 1991 seine Unabhängigkeit. Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend. Es kommt zu Menschenrechtsverletzungen, Folter und häuslicher Gewalt gegen Frauen. Zudem gibt es keine Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat kontrolliert Religionspraktiken und geht stark gegen radikale islamistische Gruppen vor. Die GfbV fordert Minderheitenschutz, wie die Anerkennung der tadschikischen Sprache in Usbekistan.
Stand: Mai 2026
Autorin: Mirjam Kobold Redaktion: Sarah Neumeyer
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
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Vermummte Jugendliche bewachen im Juni 2011 die Straßen von Cherán, um Vergeltungsmaßnahmen durch Kartelle oder illegale Holzfäller zu verhindern. Foto: Eneas De Troya/Wikipedia BY 2.0
Cherán: Wie eine indigene Stadt sich gegen Kartelle und Korruption erhebt
Bildnachweis Titel: Am Internationalen Frauentag demonstrieren Tausende in Mexico City gegen die Gewalt und für die Rechte von Frauen. Polizistinnen haben von Demonstrantinnen als Zeichen der Anerkennung Blumen überreicht bekommen. So solidarisch ist das Verhältnis nicht überall. Foto: Mike González/Pexels.com
Editorial: Sicherheit
Liebe Leser*innen,
wer vertraut, reduziert Komplexität. Eben weil er im Zutrauen auf das Funktionieren der (Um-)Welt Entscheidungen treffen kann, ohne alle Eventualitäten durchdenken zu müssen. So…
Kurz vor Weihnachten erneuert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ihren Appell an die deutsche Politik und die Medien, die Bedrohung durch den politischen Islam besonders für christliche Gemeinschaften, Alawiten/Aleviten, Drusen, Yeziden, Bahá’í, Mandäer und Juden ernst zu nehmen.
Die Entscheidung der bolivianischen Regierung, Treibstoffsubventionen über Nacht abzuschaffen, wird vor allem indigene Gemeinschaften und andere marginalisierte Bevölkerungsgruppen treffen, befürchtet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Trotz angekündigter sozialer Ausgleichsmaßnahmen sieht die Menschenrechtsorganisation ein erhebliches Risiko für soziale Unruhen und neue Proteste.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und die Nichtregierungsorganisation PowerShift kritisieren die Zustimmung der Bundesregierung zum EU-Mercosur-Abkommen scharf. Vor der noch für diese Woche geplanten Abstimmung im EU-Rat warnen die Menschenrechtsorganisationen: „Das Abkommen sichert Profite ab und lagert die sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kosten systematisch aus. Besonders Indigene Völker werden unter den Folgen leiden“, befürchtet Jan Königshausen, GfbV-Referent für Indigene Völker.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Bundesregierung auf, die Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes bei der bevorstehenden Abstimmung im EU-Rat abzulehnen. „Der aktuelle Gesetzentwurf verwässert die Lieferkettenrichtlinie so stark, dass sie wirkungslos wird. Statt Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu schützen, werden die meisten Unternehmen von der Pflicht entbunden, Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten zu übernehmen“, kritisiert Jan Königshausen, GfbV-Referent für Indigene Völker.