Die Tadschik*innen sind eine ethnische Gruppe, die mit etwa 8,5 Millionen Menschen das Staatsvolk der zentralasiatischen Republik Tadschikistan bildet. Im benachbarten ((Afghanistan)) leben mit etwa 11 Millionen Angehörigen mehr Tadschik*innen als in Tadschikistan selbst. Sie machen dort etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Tadschikische Minderheit in Usbekistan, Russland und China
In Usbekistan sind die Tadschik*innen eine Minderheit und werden verfolgt. Die mindestens zwei Millionen Tadschik*innen in Usbekistan leben überwiegend in den historischen Städten Samarkand und Buchar. Auch in ((Russland)) und ((China)) gibt es kleine tadschikische Minderheiten. Viele sind als Arbeitsmigrant*innen dorthin gezogen. Weltweit wird die Zahl der Tadschik*innen auf maximal 25 Millionen geschätzt.
Wie viele Tadschik*innen in Deutschland leben, ist schwer zu ermitteln. In der Bundesrepublik leben etwa 8.000 Menschen, die aus Tadschikistan stammen (Stand: 2026), sowie einige Tadschik*innen aus Afghanistan.
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Enge Verbindung zur persischen und kurdischen Kultur und Sprache
Die tadschikische Kultur und Sprache sind eng mit denen der Perser*innen und ((Kurd*innen)) verwandt. Die tadschikische Sprache gehört zur iranischen Gruppe der indogermanischen Großfamiliensprache.
Die Republik Tadschikistan gehörte lange Zeit zur Sowjetunion – zuerst als Teilrepublik in Usbekistan von 1924 bis 1929, dann von 1929 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991 als eigenständige Unionsrepublik. Daher wird die tadschikische Sprache in Tadschikistan und Usbekistan im kyrillischen Alphabet geschrieben. In Afghanistan hingegen wird das arabisch-persische Alphabet verwendet.
Menschenrechtslage in Tadschikistan besorgniserregend
Tadschikistan erklärte 1991 seine Unabhängigkeit. Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend. Es kommt zu Menschenrechtsverletzungen, Folter und häuslicher Gewalt gegen Frauen. Zudem gibt es keine Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat kontrolliert Religionspraktiken und geht stark gegen radikale islamistische Gruppen vor. Die GfbV fordert Minderheitenschutz, wie die Anerkennung der tadschikischen Sprache in Usbekistan.
Stand: Mai 2026
Autorin: Mirjam Kobold Redaktion: Sarah Neumeyer
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Irreführende Darstellungen über Austausch mit Maasai
Die Menschenrechtsorganisationen FIAN und Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisieren eine Presseerklärung der Frankfurter Zoologischen Gesellschaft zur Zusammenarbeit mit den Maasai in Tansania scharf. Die Pressemitteilung sei irreführend, blende zentrale Fakten aus und vermittele ein völlig falsches Bild über den bisherigen Austausch, betont die Maasai International Solidarity Alliance (MISA), zu der sowohl FIAN als auch die GfbV gehören, in einem heute veröffentlichten Statement.
Zum zweiten Jahrestag des Schauprozesses gegen den Falun-Gong-praktizierenden Teebauern Ding Yuande aus Rizhao bekräftigt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ihre Solidarität mit seiner Familie und allen verfolgten Falun-Gong-Praktizierenden in China. „Wir fordern die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Inhaftierten, ein Ende transnationaler Repression und Spionage sowie insgesamt der seit 26 Jahren andauernden, staatlich gesteuerten Unterdrückungskampagne, die willkürliche Urteile, Folter und systematischen Organraub umfasst“, erklärte Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung heute in Göttingen.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) bedauert, dass Papst Leo XIV. bei seinem Treffen mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan seine moralische Autorität nicht genutzt hat, um auf die prekäre Lage religiöser Minderheiten in der Türkei und der Region aufmerksam zu machen.
Bundesregierung muss systematische Gewalt nach Wahlen in Tansania klar verurteilen
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zeigt sich tief besorgt über das anhaltende Schweigen der deutschen Bundesregierung zu den massiven Menschenrechtsverletzungen nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen in Tansania am 29. Oktober.
Aufruf der Zivilgesellschaft an die Bundesregierung
Die unterzeichnenden Organisationen, Bündnisse und Bewegungen rufen die Bundesregierung um Kanzler Friedrich Merz dazu auf, das EU-Mercosur-Handelsabkommen abzulehnen! Die Gefahren, die dieses Abkommen birgt, wiegen schwerer als dessen vermeintliche Vorteile.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ruft Papst Leo XIV. vor seiner Reise in die Türkei dazu auf, klare Worte zugunsten verfolgter Minderheiten, für Frieden und für die Einhaltung grundlegender Menschenrechte zu finden. GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido betont die Dringlichkeit des Appells: „Wir hoffen, dass der Papst seine einzigartige moralische Autorität nutzt, um auf Gerechtigkeit zu drängen und den Schutz religiöser und ethnischer Gemeinschaften einzufordern. Die Lage vieler Menschen bleibt prekär – die Türkei trägt dafür innen- wie außenpolitisch Verantwortung.“