Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Entscheidung des WDR-Rundfunkrates, dem Aus für Cosmo und damit auch der wöchentlichen einstündigen kurdischsprachigen Sendung zuzustimmen, scharf. „Die Entscheidung des WDR, die kurdische Sendung einzustellen, sendet ein fatales Signal an eine Minderheit, die in ihren Heimatländern verfolgt wird und auch in Deutschland Ausgrenzung erlebt“, betont der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido.
In einem Forderungspapier zur Bundestagswahl 2025 appelliert die Gesellschaft an die Kandidaten für den Bundestag und die künftige Bundesregierung, „sich weltweit konsequent gegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression“ einzusetzen.
Insgesamt 145 zivilgesellschaftliche Organisationen appellieren anlässlich des heute in Berlin tagenden Parteitags an die CDU, sich zur menschenrechtlichen Brandmauer zu bekennen und im Wahlkampf Abstand von Rhetorik und Forderungen zu nehmen, die „unsere Gesellschaft weiter spalten und die Menschen gegeneinander aufbringen.“
„Es darf bei der Asylpolitik keinen Überbietungswettbewerb auf Kosten schutzsuchender Menschen geben. Insbesondere Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten sind eine sehr vulnerable Gruppe und oft mehrfacher Verfolgung in ihren Herkunftsländern ausgesetzt. Ihr individuelles Recht auf Asyl in Deutschland darf nicht ausgehebelt werden“, kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die aktuelle Asyldebatte vor der Bundestagswahl.
Anlässlich seines anstehenden Besuches bei der Adidas AG hat die Gesellschaft für bedrohte Völker an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil appelliert, mit dem Sportartikelhersteller über mögliche uigurische Zwangsarbeit in seinen Lieferketten zu sprechen. Adidas sponsort die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland.
Der Maasai-Anwalt und Träger des renommierten Weimarer Menschenrechtspreis 2023, Joseph Moses Oleshangay, reist vom 8. bis 16. Dezember durch Deutschland. Er möchte während seiner Reise hierzulande auf die staatlich organisierte Vertreibung der indigenen Maasai-Gemeinschaft in seiner Heimat Tansania im Namen des Naturschutzes aufmerksam machen. Dafür steht er während seines Aufenthaltes für Interviews zur Verfügung.
Anlässlich des 30. Jahrestages des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK am 27. November 1993 fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker einen anderen Umgang mit dem Verbot. In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder die Aufhebung des Verbots gefordert. Diese Forderung zu wiederholen hat derzeit keinen Sinn. Denn auch die jetzige Bundesregierung steht fest an der Seite des türkischen Staates und zeigt immer wieder Verständnis für dessen Gewalt gegen Kurden in der Türkei sowie für die völkerrechtswidrigen Kriege in Nordsyrien und die Angriffe auf den Nordirak.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat heute an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, den Bundeskanzler per Beschluss zu zwingen, den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan auszuladen. Der für den 17. November geplante Besuch wäre ein fatales Signal an alle Feinde der Freiheit und der Menschenrechte und würde dem Ansehen Deutschlands schaden.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker unterstützt den Vorstoß von CDU-Fraktionsvize Jens Spahn, der „einen neuen Umgang mit muslimischen Organisationen in Deutschland“ fordert. Denn es kann nicht sein, dass die meisten Moscheen in Deutschland aus dem Ausland finanziert werden und die Imame Beamte eines fremden Staates sind. Wer finanziert, bestimmt schließlich, was in den Moscheen gepredigt wird.