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Aktuelles News & Artikel Syrien ist für Minderheiten weiterhin nicht sicher: Wunschdenken darf keine Grundlage für Asylentscheidungen sein

Syrien ist für Minderheiten weiterhin nicht sicher: Wunschdenken darf keine Grundlage für Asylentscheidungen sein

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt die deutsche Bundesregierung sowie die Landesregierungen vor massenhaften Abschiebungen nach Syrien. Insbesondere für Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wie Drusen, Alawiten, Yeziden, Ismailiten, Christen und Kurden sei Syrien nach wie vor nicht sicher. Auch Menschen, die die neuen Machthaber kritisieren, seien gefährdet, unabhängig von ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit.

Die GfbV widerspricht daher der Einschätzung der Bundesregierung zur Lage der Minderheit in Syrien mit Nachdruck. In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD erklärte die Bundesregierung: „Für das Herkunftsland Syrien liegt aktuell keine Gruppenverfolgung für einzelne Gruppen vor.“ Eine Bedrohung für religiöse Minderheiten in Syrien gehe vor allem von terroristischen Gruppierungen wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) aus. Zudem habe „die syrische Regierung […] wiederholt zugesichert, religiöse Minderheiten zu schützen.“

„Die Bundesregierung darf die Wahrheit über die neuen syrischen Machthaber nicht durch Wunschdenken verharmlosen: Die sunnitischen Islamisten, die seit Dezember 2024 in Syrien an der Macht sind, sind keine Demokraten. Sie sind Feinde der Meinungs- und Religionsfreiheit und nicht an einer vollständigen Gleichberechtigung zwischen allen Ethnien und Religionsgemeinschaften im Vielvölkerstaat Syrien interessiert“, betont Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV. Die Schlüsse, die sowohl die Bundesregierung als auch die AfD auf Basis dieser falschen Einordnung ziehen, seien so fatal wie menschenverachtend.

„Die gemäßigt wirkende Rhetorik des al-Scharaa-Regimes in den Medien ist nicht ernst zu nehmen und darf nicht als Grundlage für die Ablehnung von Asylanträgen und Abschiebungen dienen. Die Islamisten der HTS-Miliz haben im syrischen Bürgerkrieg immer wieder Verbrechen an Minderheiten und syrischen Demokraten verübt. Auch nach der Machtübernahme verübten sie Massenverbrechen an Alawiten, Drusen und muslimischen Kurden, die den radikalen Islam ablehnen. Diese Realität muss in alle Asylentscheidungen sowie die Beurteilung der Sicherheitslage in Syrien einfließen“, fordert der Menschenrechtler.

Selbst Kurden, die sich in die syrische Armee und anderen Sicherheitsbehörden integriert haben, würden nach und nach ermordet oder beseitigt. Ein Beispiel ist der 26-jährige Kurde Sîpan Hiznî (auch Sami Sheikhmous Hasso). Er war Angehöriger der kurdisch angeführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) und wurde am 10. September 2026 in der Region Hasakeh im Nordosten Syriens entführt und brutal ermordet. Jahrelang hatte er in den Reihen der SDF gegen den „Islamischen Staat“ (IS) und andere radikale Islamisten gekämpft.

„Wir fordern die demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag und andere demokratische Institutionen in Deutschland auf, eine glaubwürdige Politik zu verfolgen, die demokratische Werte im Inland und in der Außenpolitik stärkt“. Machtpolitische Interessen, ideologische Engstirnigkeit und Unglaubwürdigkeit schwächen die demokratischen Institutionen in Deutschland und stärken radikale Organisationen, sowohl hier als auch in der arabischen, islamisch geprägten Welt. Diese Politik schadet auch dem Ansehen Deutschlands insgesamt.

Kamal Sido

Dr. Kamal Sido

Referent für Nahost

Thematische Schwerpunkte:

  • Ethnische-, religiöse- und sprachliche Minderheiten und Nationalitäten in Nahost
  • Naher und Mittlerer Osten
  • Nordafrika

E-Mail: k.sido@gfbv.de

Telefon: +49 551 49 906 18