Anlässlich des 50. Jahrestags der Unabhängigkeitserklärung der Westsahara am 27. Februar fordert das Westsahara-Netzwerk in Deutschland die Bundesregierung auf, sich stärker für das Selbstbestimmungsrecht des sahrauischen Volkes einzusetzen. Die Westsahara wird seit 1975 von Marokko besetzt.
Zum Abschluss der bundesweiten Aktionswochen Westsahara erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an den 50. Jahrestag des völkerrechtlich nicht anerkannten Madrider Abkommens vom 14. November 1975 – einen der Ausgangspunkte der bis heute andauernden Besatzung der Westsahara durch Marokko.
Zwischen dem 31. Oktober und dem 14. November 2025 finden bundesweit die Aktionstage Westsahara statt, um auf die andauernde marokkanische Besatzung des Gebiets aufmerksam zu machen. Unter dem Motto „50 Jahre Besatzung – 50 Jahre Widerstand“ organisiert ein Netzwerk verschiedener Organisationen aus Deutschland, zu dem auch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gehört, Protestaktionen und öffentliche Veranstaltungen.
Solidaritätsbekundung nach Angriff auf Aktion Global
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unterstützt einen Solidaritätsaufruf von Western Sahara Resource Watch (WSRW) nach einem Angriff auf die dänische Menschenrechtsorganisation Aktion Global, die sich für die Rechte der Saharauis einsetzt.
Anlässlich des Tages der Westsahara am heutigen 27. Februar fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker erneut, dem sahraouischen Volk endlich das ihm seit Jahrzehnten zustehende Referendum über die Unabhängigkeit der Westsahara zu ermöglichen. Der 27. Februar sollte eigentlich ein Freudentag für das sahraouische Volk werden.
Westsahara verschweigt erneut die systematischen Menschenrechtsverletzungen des Königreichs Marokko an den dort lebenden Sahraouis. Seit Jahrzehnten verstößt Marokko in der Westsahara gegen internationales humanitäres Völkerrecht und begeht Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Sahraouis.
Spaniens unrühmliche Haltung zur Westsahara sorgt weiter für internationale Verwerfungen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker sieht die Europäische Union in der Pflicht, unter ihren Mitgliedsstaaten auf die Einhaltung des internationalen Völkerrechts und ein Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht der Völker hinzuwirken.
Letzten Freitag wurden die Ergänzungen über ein Fischerei-Abkommen der EU-Kommission mit Marokko zum Abschluss gebracht. Es soll auf die Westsahara angewandt werden. Die EU beugt sich dem Druck
Marokkos. Bild: UN Photo/Evan Schneider via Flickr CC BY-NC-ND 2.0
Streit um Fischfang vor der Westsahara
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat der Europäischen Kommission vorgeworfen, mit einem neuen Fischerei-Abkommen mit Marokko das Völkerrecht zu missachten und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu ignorieren.