Menschenrechtler empört: Kein Strafverfahren wegen Sklaverei in Moskau – Bundesregierung muss diesen Fall in ihrem Rechtsstaatsdialog mit Russland aufgreifen
Mit ungläubiger Empörung hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auf die Entscheidung der Moskauer Staatsanwaltschaft im Bezirk Preobraschenskij reagiert, im Fall von 14 versklavten und über Jahre immer wieder vergewaltigten Usbekinnen und Kasachinnen nicht ermitteln zu wollen. Es läge kein Straftatbestand vor, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung am Mittwoch angeführt.