Deutsche Investitionen in grünen Wasserstoff in Namibia
„Keine Entscheidungen über uns – ohne uns“, das ist die zentrale Forderung führender Vertreter der Nama in Bezug auf den Ausbau der Wasserstoffproduktion in Namibia. Das Green-Hydrogen-Projekt wir…
Nama-Initiative zu grünem Wasserstoff in Namibia (9.4. bis 11.4.)
Führende Vertreter der indigenen Nama werden begleitet von der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in der kommenden Woche in Lüderitz/ǃNamiǂNûs in Namibia diskutieren, welche Chancen und Risike…
Am 12.01.1904 lehnten sich die Herero in „Deutsch-Südwestafrika“, dem heutigen Namibia, gegen die deutsche Kolonialherrschaft auf. Die rechtliche Aufarbeitung des darauffolgenden Genozids steckt unterdessen weiter fest. Die sogenannte „Joint Declaration“, in der die Bundesregierung den Völkermord als solchen benannt und Ausgleichszahlungen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit versprochen hat, ist fast drei Jahre nach ihrem Zustandekommen noch immer nicht in Kraft.
Die deutsche und die namibische Regierung haben auf die Kritik von sieben UN-Sonderberichterstattern geantwortet. Am 23. Februar hatten diese ein Schreiben an die deutsche Bundesregierung und die Regierung Namibias übermittelt. Darin beklagten sie schwere Mängel an der sogenannten „Gemeinsamen Erklärung“ zwischen den beiden Staaten. In ihrer Antwort macht die deutsche Bundesregierung nun deutlich, wie wenig sie das Völkerrecht interessiert.
Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia
Am heutigen Montag läuft die verlängerte Frist ab, nach der die Bundesregierung zu Kritik an der sogenannten „Gemeinsamen Erklärung“ mit Namibia Stellung nehmen muss. Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat heute mit einer Menschenrechtsaktion vor dem Auswärtigen Amt erneut auf die Forderungen der Betroffenen aufmerksam gemacht. Direkte Verhandlungen mit den anerkannten Verbänden der Herero und Nama, eine völkerrechtlich wirksame Anerkennung des Genozids und echte Reparationszahlungen – das haben die Betroffenen von Anfang an gefordert.
Einladung zur Menschenrechtsaktion vor dem Auswärtigen Amt (8.5.)
Sieben UN-Sonderberichterstatter haben die „Gemeinsame Erklärung“ zwischen den Regierungen Deutschlands und Namibias aus dem Jahr 2021 kritisiert. Nachkommen der Überlebenden des Völkermords an den…
UN-Sonderberichterstatter lesen Deutschland die Leviten
Nach Jahren der Kritik durch Organisationen der Herero und Nama sowie der Gesellschaft für bedrohte Völker sind nun mehrere UN-Sonderberichterstatter zur selben Einschätzung gekommen: Die sogenannte „Gemeinsame Erklärung“, die Deutschland und Namibia im Jahr 2021 ausgehandelt hatten, muss dringend neu verhandelt werden.
Am 22. April gedenken die Nachfahren der Herero und Nama in !Nami≠nûs, Namibia, des Genozids durch das Deutsche Kaiserreich. Die Gesellschaft für bedrohte Völker engagiert sich seit Jahren für die Interessen der Nachfahren der Opfer dieses Völkermordes und wird die Veranstaltung vor Ort begleiten. Die deutsche Bundesregierung hat dieses schreckliche Verbrechen immer noch nicht völkerrechtlich bindend anerkannt. Sie sperrt sich weiter gegen echte Reparationszahlungen und versteckt sich hinter einer windelweichen „gemeinsamen Erklärung“.
Das namibische Parlament hat die sogenannte „gemeinsame Erklärung“ mit dem deutschen Staat bezüglich des Genozids von 1904 bis 1908 nicht ratifiziert. Mit den traditionellen Vertretungen der hauptsächlichen Opfer wurde gar nicht erst verhandelt. Auf einer Pressekonferenz in Berlin am morgigen Freitag werden sie ihren Forderungen Nachdruck verleihen und Fragen beantworten.