Am 12.01.1904 lehnten sich die Herero in „Deutsch-Südwestafrika“, dem heutigen Namibia, gegen die deutsche Kolonialherrschaft auf. Die rechtliche Aufarbeitung des darauffolgenden Genozids steckt unterdessen weiter fest. „Die sogenannte ‚Joint Declaration‘, in der die Bundesregierung den Völkermord als solchen benannt und Ausgleichszahlungen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit versprochen hat, ist fast drei Jahre nach ihrem Zustandekommen noch immer nicht in Kraft“, berichtet Christoph Hahn, Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker. „Die Nachfahren der Überlebenden kritisierten das Abkommen scharf, da sie an dessen Aushandlung nicht beteiligt wurden. Sie klagen derzeit gegen die namibische Regierung.“
Im Februar 2023 hatten sieben Sonderberichterstatter der UN in einem Brief an die Bundesregierung ihre Sorge über die mangelnde Partizipation der Nachfahren ausgedrückt. Derweil befürchten Organisationen der Nachfahren darunter die Nama Traditional Leaders Association und die Ovaherero Traditional Authorities, dass die namibische Regierung vor den Wahlen im November Fakten schaffen und das Abkommen noch in diesem Sommer unterzeichnen will. „Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass ein angemessenes Abkommen nur durch direkte Verhandlungen mit den Herero und Nama geschlossen werden kann“, betont Hahn. Zudem sei eine Aufstockung ohnehin geplanter Entwicklungsgelder in Höhe von 1,1 Milliarde Euro über 30 Jahre keine angemessene Kompensation.
In einem Moment völliger Überraschung war der lange geplante Aufstand der Herero zunächst erfolgreich. Die überforderte deutsche Kolonialadministration reagierte mit äußerster Brutalität: etwa 60.000 Herero und 20.000 Nama wurden zwischen 1904 und 1908 getötet. Die Geschichtswissenschaft sieht darin den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts.

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