Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat an die Bundesnetzagentur appelliert, bei der Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen chinesische Unternehmen wegen mangelnder Datensicherheit und Transparenz von dem Bietverfahren auszuschließen. „Solange es in China keinen wirksamen Datenschutz und keine Rechtssicherheit gibt, sind Daten auch internationaler Kunden dort in Gefahr. Denn kein Unternehmen kann sich mit Erfolg gegen Eingriffe der chinesischen Staatssicherheit wehren“, warnte die GfbV in Schreiben an den Präsidenten und den Beirat der Bundesnetzagentur. Dies gelte auch für den chinesischen Konzern Huawei, der von den drei deutschen Bieter-Firmen bei der Auktion als Kooperationspartner geführt werde.
Deutsche Unternehmen, die bei 5G auf chinesische Zulieferer setzen, müssten sich fragen lassen, ob sie sich zum Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung bekennen. Der Plan nimmt deutsche Firmen in die Pflicht, auch für Menschenrechte bei den Zulieferern zu sorgen. „Verbraucher in Deutschland haben einen Anspruch darauf, dass dieser Aktionsplan nicht nur Makulatur ist“, sagte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. Wer sich in Deutschland penibel an den Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung halte, dürfe diese Grundsätze außerhalb der EU nicht grob missachten. „In China müssen wir momentan erleben, wozu es führt, wenn Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte eng mit der Staatssicherheit kooperieren: In der Unruheregion Xinjiang wurde die Überwachung und Verfolgung von Uiguren, Kasachen und Kirgisen perfektioniert.“
Die GfbV ist davon überzeugt, dass auch bei Huawei die Grenzen zwischen politischer Einflussnahme durch die Kommunistische Partei und unternehmerischer Entscheidung fließend sind. Daher gebe es keine Datensicherheit, wenn Produkte dieser Firma genutzt würden, argumentierte Delius. Auch sei das Preisgebaren des Unternehmens weder transparent noch nachvollziehbar. „Wem die Sicherheit seiner Daten etwas bedeutet, der sollte nicht nur nach dem billigsten Angebot schauen“, betonte der Menschenrechtler. Dies gelte nicht nur für private Verbraucher, sondern auch für die öffentliche Hand.
Im Frühjahr 2019 wird die Bundesnetzagentur über die Vergabe der 5G-Lizenzen entscheiden. Australien, Neuseeland, Japan und die USA haben sich aus Sicherheitsgründen bereits gegen Unternehmen mit chinesischen Kooperationspartnern entschieden.
Headerfoto: Christine und Hagen Graf via Flickr

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