Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Der Internationale Strafgerichtshof hat am 12. Juli die Anklage gegen Sudans Präsidenten Omar Hassan al-Bashir im Zusammenhang mit den Verbrechen der sudanesischen Regierung in Darfur ausgeweitet: Neben Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen muss sich al-Bashir auch wegen Völkermord in drei Fällen verantworten. Nach dem ersten Haftbefehl im März 2009 wurde nun ein zweiter ausgestellt.

Gemeinsam handeln – Newsletter abonnieren
Bleiben Sie informiert über unsere Menschenrechtsarbeit, Erfolge und aktuelle Kampagnen. Unser Newsletter bringt Ihnen Stimmen unserer Partner*innen, Analysen und Möglichkeiten zum Mitmachen direkt ins Postfach.
