Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
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Bundeskanzlerin Angela Merkel soll sich in der Türkei gegen die fortgesetzte Diskriminierung der rund 15 Millionen Kurden und für die Gleichberechtigung der kurdischen Sprache einsetzen. Darum hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Bundeskanzlerin am Mittwoch gebeten. „Die kurdische Frage in der Türkei kann nur gelöst werden, wenn im kurdischen Sprachgebiet im Südosten des Landes die kurdische Sprache in Schulen und Universitäten, in den Massenmedien und den sonstigen Bereichen des öffentlichen Lebens neben dem Türkischen gleichberechtigt ist“, heißt es in dem Schreiben der Menschenrechtsorganisation an Merkel, die am Donnerstag in die Türkei reist. Für die Anerkennung des Kurdischen als Amtssprache habe es nur symbolische Schritte gegeben, die in der Praxis bisher keine positiven Auswirkungen gehabt hätten.
Die noch immer andauernde Unterdrückung von kurdischen Journalisten, Schriftstellern oder politisch engagierten Persönlichkeiten, die das Recht der freien Meinungsäußerung in Anspruch nähmen, sei „unerträglich“, kritisierte die GfbV mit Blick auf den Prozess gegen 56 Bürgermeister aus dem Kurdengebiet. Sie müssen sich aufgrund eines Briefes vor Gericht verantworten, in dem sie die Regierung Dänemarks darum bitten, den kurdischen Satellitensender Roj-TV nicht zu verbieten, wie die Türkei es fordert. Noch immer würden die Kurden von türkischen Provinzbehörden, Gerichten und Angehörigen des in der kurdischen Region stationierten Militärs wie Menschen dritter Klasse behandelt. Auch gegenüber den Kurden im benachbarten irakischen Bundesland Kurdistan müsse die Türkei alle Boykottmaßnahmen unterlassen und es nicht länger isolieren.
Außerdem forderte die GfbV die Anerkennung der assyrisch-aramäischen Christen, der Aleviten und der Yezidi als gleichberechtigte religiöse Körperschaften.

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