Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die Rechtfertigungsversuche der chinesischen Regierung, die „Umerziehungslager“ für Uiguren in der Provinz Xinjiang seien „Präventionsmaßnahmen“ zur Verhinderung von Terrorismus als „fadenscheinige Ausflucht“ zurückgewiesen.
„Wenn hunderttausende Uiguren und Kasachen nur aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit monate- oder sogar jahrelang interniert werden und sich jeden Tag einer Gehirnwäsche unterziehen lassen müssen, ist das keine „interne Angelegenheit“ Chinas, sondern ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen, „dafür gibt es keine Rechtfertigung.“Als Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen begehe China mit diesen drakonischen Maßnahmen gegen die Uiguren schwere Menschenrechtsverletzungen und breche internationale Konventionen, die die Volksrepublik selbst anerkannt habe.
Nach Schätzungen sind bis zu einer Million der rund zehn Millionen Uiguren im Nordwesten Chinas in sogenannten Umerziehungslagern interniert.
Headerbild: PENG, Yanan (Neo-Jay) via Wikimedia Commons

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