Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Die neu gewählte Führung der Afrikanischen Union (AU) muss den Kampf gegen Straflosigkeit im Südsudan verstärken und zur Ahndung der dort begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit endlich ein Sondergericht einrichten. Jede weitere Verzögerung bei der Strafverfolgung begünstigt neue Menschenrechtsverletzungen in dem seit Dezember 2013 von Bürgerkrieg geprägten Land. Die Menschenrechtsorganisation erinnerte daran, dass die AU gemäß dem im August 2015 unterzeichneten Friedensabkommen mit dem Aufbau eines gemischten Gerichtshofes mit internationalen und südsudanesischen Richtern (Hybrid-Gericht) betraut wurde. Die bewaffneten Kämpfe im Südsudan halten bis heute an. Zuletzt gab es in dieser Woche in der Region um Malakal blutige Auseinandersetzungen. GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius berichtet.
Header Foto: EU/ECHO/Malini Morzaria via Flickr

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