Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Göttingen
Aktualisiert am 11. August 2010
Dreieinhalb Jahre soll der syrisch-kurdische Menschenrechtler Maschal Tamo im Gefängnis verbringen. Ursprünglich hatte das erste Strafgericht in Damaskus unter Vorsitz von Richter Muhyaldin Halaq ihn nach § 285 und § 286 des syrischen Strafgesetzbuches wegen angeblicher Schwächung des Nationalgefühls und der Verbreitung falscher Meldungen zur Schwächung des Geistes der Nation verhängt wurde, sogar zu sechs Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Die Strafe wurde jedoch sofort abgemildert.
Tatsächlich wurde Tamo, der die GfbV regelmäßig über die Situation der Kurden in Syrien informierte, für sein Menschenrechtsengagement bestraft. Er ist Sprecher der kurdischen Zukunftsbewegung, lehnt Gewalt kategorisch ab und setzt sich nur mit friedlichen demokratischen Mitteln für die Rechte seiner Volksgruppe ein.
Er wurde in der Nacht vom 14. auf den 15. August 2008 in der Stadt Ain al-Arab im Norden Syriens von einer Patrouille des Geheimdienstes verschleppt. Seinen Angehörigen wurde über Wochen jegliche Auskunft über seinen Verbleib verweigert. Erst nachdem die GfbV sich an die Botschaften der demokratischen Staaten in Damaskus mit der Bitte um Unterstützung gewandt hatte, gaben die syrischen Behörden bekannt, wo Maschal Tamo festgehalten wurde. Kurz darauf wurde der sechsfache Vater vor Gericht gestellt.
Bitte setzen Sie sich mit uns dafür ein, dass Maschal Tamo schnell freigelassen wird und zu seiner Familie zurückkehren kann!

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