Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Göttingen
Angesichts der Diskussionen über einen möglichst baldigen Abzug der US-Truppen aus dem Irak sorgt sich die Jahreshauptversammlung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) besonders um die Zukunft des Irakischen Bundeslandes Kurdistan und die angrenzenden Gebiete im Nordirak, in denen verschiedene kleinere Völker und religiöse Minder-heiten leben oder Zuflucht gefunden haben. Dort ist das Mosaik von Nationalitäten und Religionen heute bunter denn je zuvor: Im Nordirak leben Kurden, Assyrer-Chaldäer-Aramäer, Turkmenen, Armenier, Araber, Moslems (Sunniten und Schiiten), Christen, Yeziden, Shabak und Mandäer.
Irakisch-Kurdistan ist vielen Bedrohungen ausgesetzt. Der internationale islamistische Terror, die Nachbarländer Türkei, Iran und Syrien wollen sich mit der Existenz dieser autonomen Region nicht abfinden und drohen mit einem militärischen Einmarsch.
Die GfbV-Jahreshauptversammlung fordert die deutsche Regierung und die Regierungen der EU-Staaten auf
– sicherzustellen, dass der autonome Irakische Bundesstaat Kurdi-stan auch künftig geschützt wird. Dieser Schutz sollte unter inter-nationaler Beobachtung und mit Hilfe einheimischer lokaler Truppen auch auf die angrenzenden nordirakischen Regionen Sinjar, die Niniveh-Ebene, Kirkuk, Khanaqin und Mandali ausgedehnt werden, in die die Minderheiten aus dem Zentral- und Südirak fliehen.
– ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der türkischen und syrischen Regierung vom Schutz der Minderheitenrechte der Kurden und christlichen Assyrer-Chaldäer-Aramäer abhängig zu machen.
– die Zusammenarbeit mit dem Iran nicht nur von einer Beendigung seines militärischen Atomprogramms, sondern auch davon abhängig zu machen, dass die Verfolgung der Kurden, arabischen Ahwazi und Bahai beendet wird. Ferner müssen sämtliche Hinrichtungen vor allem der politischen Gefangenen ausgesetzt werden.

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