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Aktuelles News & Artikel Gesellschaft für bedrohte Völker in großer Sorge um das Leben von vier politischen Gefangenen der Mapuche-Indianer in Chile

Nach 59 Tagen Hungerstreik:

Gesellschaft für bedrohte Völker in großer Sorge um das Leben von vier politischen Gefangenen der Mapuche-Indianer in Chile

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Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist in großer Sorge um das Wohlergehen von vier politischen Gefangenen der Mapuche, die seit dem 13. März 2006 im Hungerstreik sind.

Sie hat sich heute an die chilenische Präsidentin Michelle Bachelet, die eine Besserstellung der Indianer Chiles zu einem ihrer Wahlziele gemacht hatte, gewandt, gegen die Verletzungen der Menschenrechte dieser Gefangenen protestieren und ihre sofortige Freilassung gefordert. Zugleich hat die Menschenrechtsorganisation 3000 Persönlichkeiten gebeten, entsprechende Schreiben an Frau Bachelet zu richten.

Patricia Troncoso Robles (36), Patricio Marileo Saravia (31), Jaime Marileo Saravia (27) und Juan Carlos Huenulao Lienmil (39) wollen eine Überprüfung der Verfahren erreichen, mit denen sie zu Haftstrafen über 10 Jahre und hohen Geldstrafen von mehr als 400 Millionen Chilenischen Pesos (ca. 620.000 Euro) verurteilt wurden. Sie wurden auf der Grundlage des noch aus der Pinochetzeit stammenden Anti-Terrorismusgesetzes (Ley 18.314) abgeurteilt, weil sie an einer Landbesetzung teilgenommen hatten, um dagegen zu protestieren, dass den Mapuche bis heute ihre Landrechte vorenthalten bleiben. Dabei wurde auch ein landwirtschaftliches Fahrzeug in Brand gesetzt. „Terroristische Brandstiftung“ und Landbesetzung sind Standardvorwürfe in gegen Mapuche geführte Verfahren, in denen das Anti-Terrorismusgesetz die Grundlage bildet.

Nach einer besonders langen Untersuchungshaft (bis zu eineinhalb Jahren) zeichnete sich dieser Prozess durch gravierende Unregelmäßigkeiten aus: das Recht auf Verteidigung wurde beschränkt, das Urteil stützt sich auf Zeugen, deren Identität der Verteidigung unbekannt blieb („Zeugen ohne Gesicht“) und deren Aussagen somit nicht geprüft werden konnten. Die Anwendung des Antiterrorismus-Gesetzes (Gesetz Nr. 18.314) gegen Mapuche-Führer, die sich gegen den Raub ihres Landes einsetzen, und die Zulassung anonymer Zeugen ist von verschiedenen internationalen Organisationen, darunter auch die Gesellschaft für bedrohte Völker, bereits mehrfach kritisiert worden. Im Jahr 2003 hat Rodolfo Stavenhagen, Verantwortlicher für indigene Angelegenheiten bei den Vereinten Nationen, die chilenische Regierung aufgefordert, sie solle endlich Maßnahmen ergreifen, damit das Volk der Mapuche wegen seiner legitimen Proteste gegen Landraub und sozialer Benachteiligung nicht kriminalisiert werde. Zum selben Schluss kam auch das Komitee für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Vereinten Nationen in seinem letzten Chile-Report. Außerdem liegen bei der interamerikanischen Kommission für Menschenrechte fünf Eingaben gegen die chilenische Regierung. Sie betreffen allesamt Prozesse gegen Mapuche, die wegen des Antiterrorismus-Gesetzes gerichtlich belangt wurden.

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