Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Offener Brief an wichtige Führer des Iran:
Sehr geehrte Exzellenzen,
Wie die internationale Bahá’i-Gemeinde am 8. August auf ihrer Website mitteilte, sind die sieben führenden Mitglieder der iranischen Bahá’í-Gemeinde zu jeweils zwanzig Jahren Haft verurteilt worden. Eine offizielle Bestätigung dafür steht noch aus.
Die Bahá’i waren seit März bzw. Mai 2008 im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert. Bei den Mitgliedern des am 14. Mai 2008 verhafteten Führungskreises handelt es sich um Frau Fariba Kamalabadi, Herrn Jamaloddin Khanjani, Herrn Afif Naeimi, Herrn Saeid Rezaie, Herrn Behrouz Tavakkoli und Herrn Vahid Tizfahm. Frau Mahvash Sabet wurde bereits am 5. März 2008 festgenommen. Die sieben Männer und Frauen waren – stets mit Kenntnis der iranischen Regierung – seit Jahren mit der Aufgabe befasst, eine Art „Notverwaltung“ der über 300.000 iranischen Bahá’í zu ermöglichen.
Laut der iranischen Nachrichtenagentur ISNA erfolgte die Anklage unter Berufung auf den stellvertretenden Staatsanwalt Hasan Haddad auf „Spionage für Israel“, „Beleidigung religiöser Gefühle“ und „Propaganda gegen die Islamische Republik“. Später wurde dies noch durch „Terror auf Erden“ und „Streit mit Gott“ ergänzt. Der Prozess endete am 14. Juni 2010 vor dem iranischen Revolutionsgericht. Die ebenso haltlosen wie folgenschweren Anklagepunkte wurden von den Bahá’í entschieden zurückgewiesen. Über Monate hinweg erging keine Anklage, auch war den Inhaftierten jeglicher Kontakt mit ihrer Anwältin, der Menschenrechtlerin und Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi verwehrt. Der Prozess gegen die sieben jetzt verurteilten Führungsmitglieder der Bahá’i, das beklagen sowohl ihre Anwälte als auch Menschenrechtsorganisationen, soll nicht den internationalen Rechtnormen entsprochen haben, die einzuhalten sich der Iran verpflichtet hat.
Die internationale Gemeinschaft und führende Menschenrechtsorganisationen kritisierten das Urteil aufs Schärfste.
Die GfbV ist eine der wenigen Menschenrechtsorganisation, die vehement und energisch Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrecher und Genozide an muslimischen Minderheiten weltweit ans Tageslicht bringt. Wir setzten und setzen uns beispielweise für die Krimtataren in Russland, für die Muslime in Bosnien, Tschetschenien und Thailand ein.
Sehr geehrte Exzellenzen, ich bitte Sie im Namen unserer Menschenrechtsorganisation, sich für die Freilassung der sieben inhaftierten Bahá’í einzusetzen

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