Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Montag eine Änderung der Olympischen Charta gefordert, damit Sportler ihren Protest gegen Menschenrechtsverletzungen in China während der Olympischen Spiele in Peking ungestraft ausdrücken können.
„Wer bei der Vergabe der Olympiade keine Menschenrechts-Standards berücksichtigt, darf Sportlern, die ihre Besorgnis über Menschenrechtsverletzungen äussern wollen, keinen Maulkorb verpassen und sogar mit Ausschluss von den Wettkämpfen drohen“, erklärte die GfbV. Damit würde die Meinungsfreiheit der Athleten massiv eingeschränkt.
Das IOC hatte am Sonntag zum Auftakt einer einwöchigen Sitzung in Peking nochmals die Auswahl der chinesischen Hauptstadt als Austragungsort für die Olympischen Spiele 2008 bekräftigt. Zugleich hatten Sport-Funktionäre betont, dass schon das Tragen eines Arm- oder Stirnbandes als Verstoss gegen Regel 51 der Olympischen Charta gewertet und Sanktionen nach sich ziehen werde.
Im Vorfeld der Olympiade habe China seine Verfolgung nicht nur in Tibet, sondern auch im benachbarten Xinjiang (Ostturkestan) verstärkt und Hunderte von Falun-Gong-Anhängern verhaftet, kritisierte die GfbV. „Wenn der Chef der IOC-Koordinierungskommission Hein Verbruggen den chinesischen Gastgebern gestern eine „goldmedaillenreife Leistung“ bescheinigte, dann ist dies ein Schlag ins Gesicht der Opfer von Chinas jüngster Repression.“

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