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Aktuelles News & Artikel Kranzniederlegung für 200.000 Tote in Tschetschenien durfte erst nach Abreise Putins aus Hannover erfolgen

Nach offiziellem Gedenken für Opfer des Nationalisozialismus durch Putin und Schröder

Kranzniederlegung für 200.000 Tote in Tschetschenien durfte erst nach Abreise Putins aus Hannover erfolgen

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Mit Entrüstung muss die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zur Kenntnis nehmen, dass sie ihren Kranz für die 200.000 Toten in Tschetschenien erst nach Abreise des russischen Präsidenten Wladimir Putin aus Hannover am Mahnmal am Maschsee niederlegen darf. Dies wurde den Teilnehmern an einer Mahnwache der GfbV mitgeteilt, nachdem sie mit ihren Transparenten zuvor außer Sichtweite gedrängt worden waren. Bundeskanzler Gerhard Schröder und sein russischer Staatsgast hatten zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus einen Kranz am Mahnmal niedergelegt.

„Es ist ein Missbrauch des Andenkens an die Ermordeten, wenn ein Präsident, der für Völkermord verantwortlich ist, und ein Bundeskanzler, der noch kein Wort der Anerkennung dieses Genozids gefunden hat, die Hoheit über das Gedenken an die Opfer der NS-Diktatur an sich reißen“, kritisierte der GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch am Montag in Hannover. „Völkermord ist immer und überall das schlimmste Verbrechen, zu dem Menschen fähig sind. Putin rein zu waschen und seine Verantwortung für mindestens 120.000 Tote der zweiten Tschetschenienkriege 1999 bis heute zu ignorieren, ist ein Skandal.“

Der Bundeskanzler strafe seine eigenen Worte Lügen, habe er doch noch am Sonntag im ehemaligen KZ Buchenwald beim Gedenken an die Verbrechen des Nationalsozialismus betont, man dürfe der „Versuchung zum Vergessen oder zum Verdrängen nicht nachgeben“.

„Auschwitz darf nicht zur Bremse, sondern muss zum Anlass für Brüderlichkeit werden“, hat Heinrich Böll einmal im Gespräch mit der GfbV betont. „Diese Mahnung geben wir heute wörtlich an den Kanzler weiter“, sagte Zülch.

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