Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Nach der Festnahme des krimtatarischen Politikers Ilmi Umerov durch den russischen Geheimdienst FSB in der Stadt Bachtschisaray am 12. Mai auf der Krim hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) von der OSZE die Entsendung von internationalen juristischen Beobachtern auf die Halbinsel gefordert. Umerov ist ein hochrangiges Mitglied des Medschlis, der Selbstvertretung der Krimtataren, und soll die „territoriale Integrität Russlands öffentlich in Frage gestellt“ haben. Der Medschlis mit seinen rund 2.300 demokratisch gewählten Repräsentanten, wurde am 26. April 2016 per Gerichtsbeschluss verboten. Am Tag der Festnahme des krimtatarischen Politikers wurden außerdem noch vier junge Krimtataren willkürlich festgenommen.
„Mit Umerov wurde neben Achtem Chijgoz, der seit dem 29. Januar 2015 ohne Prozess in Haft gehalten wird, der zweite Repräsentant des Medschlis festgesetzt“, kritisierte die GfbV-GUS-Referentin Sarah Reinke am Freitag n Berlin. „Wir verurteilen diese Verhaftungen auf das Schärfste und fordern den deutschen Vorsitz der OSZE auf, unverzüglich Gespräche mit der russischen Regierung aufzunehmen. Ziel muss die schnelle Entsendung international anerkannter Juristen zur Beobachtung der Gerichtsverfahren auf der Krim sein.“ Auf der Halbinsel sei ein weitgehend rechtsfreier Raum entstanden, den die internationale Gemeinschaft nicht länger einfach hinnehmen dürfe, heißt es in Schreiben der Menschenrechtsorganisation an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier. Die internationale Gemeinschaft hat die Annexion der Krim durch Russland im März 2014 als völkerrechtswidrig verurteilt.
Umerov wird vorgeworfen, offen für eine Rückkehr der Krim zur Ukraine geworben zu haben. Falls er aufgrund Artikel 280.1 des § 2 der Russischen Verfassung angeklagt wird, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Wegen gesundheitlicher Probleme durfte der 58-Jährige am Abend wieder nach Hause gehen. Doch er darf die Stadt nicht verlassen. Er wurde in der Verbannung in Usbekistan geboren und gehörte zu den ersten der 1944 kollektiv deportierten Krimtataren und ihren Nachfahren, die 1989 auf die Krim zurückkehrten.
Foto und Video: © Qirim Haber Ajansi (Video, Foto)

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