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Menschenrechte in China

Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen

Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.

Genf
Die Volksrepublik China hat sich mehreren UN – Menschenrechtsinstrumenten und -standards angeschlossen, die den größtmöglichen Schutz von Strafgefangenen gewährleisten sollen, darunter auch solche bezogen auf wegen ihrer politischen oder religiösen Überzeugung Inhaftierte. China hat inzwischen auch die UN – Konvention zu Bürgerlichen und Politischen Rechten unterzeichnet. Im November 2000 unterzeichnete Peking darüber hinaus ein Memorandum zum gegenseitigen Einverständnis mit dem Büro des UN – Hochkommissars für Menschenrechte.

Wenn China Maßnahmen ergreift, um seine Menschenrechtspolitik den internationalen Normen und Standards von Menschenrechten und Grundfreiheiten anzupassen, ist dies grundsätzlich zu begrüßen. Über ihrem Applaus für solche Maßnahmen gegenüber Peking sollte die internationale Gemeinschaft jedoch nicht die Realitäten bezogen auf den Schutz der Menschenrechte übersehen, insbesondere was den Schutz von Strafgefangenen vor Verfolgung betrifft, einschließlich des Schutzes vor Folter, Hinrichtungen und Einzelhaft.

In Tibet beispielsweise sterben jedes Jahr tibetische politische Gefangene während der Haft. Der mysteriöse Tod von fünf tibetischen Nonnen nach dem Gefängnisaufstand in Drapchi im Mai 1998 ist eines von vielen Beispielen. Der Tod des 60-jährigen Sholpa Dawa, eines prominenten tibetischen politischen Gefangenen, am 19. November 2000, der als Häftling in einem Krankenhaus außerhalb des Drapchi Gefängnisses starb, ist ein weiteres. Seiner Familie wurde der Leichnam nicht übergeben, so dass sie die Sterbezeremonien nicht durchführen konnte. Er war insgesamt drei Mal verhaftet worden, zuletzt weil er die Namen politischer Häftlinge gesammelt und an die Außenwelt weitergegeben hatte.

Am 9. Mai 2000 gab das Komitee gegen Folter im Rahmen seiner Abschlussbetrachtungen im 3. fortlaufenden Bericht zu China seiner Besorgnis „über die anhaltenden Klagen über Fälle von Folter, begangen insbesondere an Tibetern und Angehörigen anderer nationaler Minderheiten“, Ausdruck.

Wir begrüßen, dass die chinesischen Behörden endlich Mrs. Sonam Dekyi, die in Indien lebt, gestattet haben, ihren Sohn Ngawang Choephel in der Haft zu besuchen. Er ist in einem Geheimverfahren wegen „Spionage“ zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Sein Fall wurde bereits mehrfach vor die Menschenrechtskommission gebracht.

Als Teil dieser Stellungnahme legen wir die Aussage vor, die Mrs. Sonam Dekyi nach dem Zusammentreffen mit ihrem Sohn am 19. August 2000 in New Delhi, Indien, gemacht hat. „Mit sehr gemischten Gefühlen nahm ich die Besuchserlaubnis der Botschaft Chinas in New Delhi für den Besuch bei meinem Sohn Ngawang Choephel, der in Tibet eine 18-jährige Haftstrafe verbüßt, entgegen. … Als ich meinen Sohn dann in diesem riesigen Gefängniskomplex nahe dem Bahnhof von Chengdu erblickte, erkannte ich ihn zuerst nicht. Mir gegenüber, auf der anderen Seite von zwei Kontrollschaltern und einem doppelten Maschendrahtzaun, stand dieser ausgemergelte Körper, nur noch Haut und Knochen. Tränen liefen mir über das Gesicht und ich fragte ihn, ob er wirklich mein Sohn sei. Er brachte als einzige Antwort heraus Bitte weine nicht, und ich erkannte sofort die Stimme meines Sohnes. Er war in Begleitung von drei Aufsehern, zwei an seiner Seite und einer hinter ihm. Als ich ihn nach seinem Gesundheitszustand fragte, hielt er sich die Brust und sagte mir, dass er anhaltende Schmerzen in der Brust habe. Seine Stirn sank auf den Tisch des Kontrollschalters und er brach vor meinen Augen zusammen. Lange Zeit weinten wir beide, bis man uns sagte, dass der Besuch sofort abgebrochen würde, wenn nicht mit Weinen aufhören. Ich sehnte mich danach, ihn anzufassen und daher fragte ich, ob ich seine Stirn berühren und seine Hände halten dürfe. Ich hörte deutlich, dass auch mein Sohn darum bat. Aber unser Flehen traf auf taube Ohren.

Mein Sohn berichtete mir, dass er mehrfache vergeblich versucht hatte, Eingaben zu machen, um medizinische Behandlung für sich und eine Besuchserlaubnis für mich zu erwirken. Man sagte ihm, er sei nicht krank und würde nur simulieren. Aus Verzweiflung über diese Gleichgültigkeit begann er schließlich einen Hungerstreik. … Ich bin jetzt 66, und mein einziges Kind verbüßt seit 1995 eine 18-jährige Haftstrafe. Mein Sohn leidet in diesem Gefängnis unter einem schweren physischen und psychischen Trauma. Sein Gesundheitszustand wird von Tag zu Tag schlechter, und wenn er keine rechtzeitige und ausreichende medizinische Behandlung bekommt, wird er vielleicht nicht überleben. Ich richte daher einen dringenden Appell an die Internationale Gemeinschaft und insbesondere an die Regierung Chinas, mir meinen Sohn zurückzugeben, damit ich ihn behandeln lassen kann.“

Abschließend bitten wir alle Mitglieder der Menschenrechtskommission eindringlich, ihre Position zu der Menschenrechtslage in China und Tibet zu überprüfen. Wenn sie glaubwürdig bleiben will, muss die Menschenrechtskommission unbedingt eine Resolution zu China verabschieden, in der von Peking die Freilassung aller politischen Gefangenen gefordert wird.

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