Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Genf
Besonders besorgt ist die Gesellschaft für bedrohte Völker über die Eskalation der Repression gegenüber der Meditationsbewegung Falun Gong. Mehr als 100 Anhänger der Meditationsgruppe starben seit März 2000 durch Gewalteinwirkung von Sicherheitskräften in Polizeistationen und Haftanstalten. Rund 450 Falun Gong-Anhänger wurden bislang zu Haftstrafen bis zu 18 Jahren verurteilt und 10.000 Gläubige wurden in Arbeitslager eingewiesen. Mit der zwangsweisen Einweisung von 600 Anhängern der Meditationsbewegung in psychiatrische Kliniken verstoßen die Behörden gegen grundlegendste weltweit anerkannte Menschenrechte. Diese Praxis erinnert in fataler Weise an den Missbrauch psychiatrischer Anstalten in der früheren Sowjetunion. Im November 2000 war die 37 Jahre alte US-Staatsbürgerin Teng Chunyan in einem eintägigen Geheimverfahren wegen Spionage verurteilt worden, weil sie es gewagt hatte, ein Treffen zwischen ausländischen Journalisten und zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesenen Falun Gong-Anhängern zu arrangieren. Die Falun Gong-Anhänger waren mehr als einen Monat in einer psychiatrischen Anstalt gegen ihren Willen festgehalten worden, um ihre Teilnahme an Demonstrationen zu verhindern. Nachdrücklich sollte China aufgefordert werden, die Repression gegenüber Falun Gong unverzüglich zu stoppen und alle inhaftierten Anhänger der Glaubensgemeinschaft freizulassen.
Auch in Tibet wurde die Glaubensverfolgung im letzten Jahr im Rahmen der Umerziehungs- und Atheismus-Kampagne verschärft. Im August 2000 erließen die Behörden neue Bestimmungen, die Kindern von Staatsangestellten und Beamten den Besuch von buddhistischen Klöstern untersagen. Verschärft wurden auch Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Bildern ihres geistlichen Oberhauptes, des Dalai Lama. Noch immer sind 500 Nonnen und Mönche in Haft, mindestens 12.000 Nonnen und Mönche mussten seit 1996 ihre Klöster verlassen. Besonders besorgt sind wir über das Schicksal der Nonne Ngawang Sangdrol. Sie wurde erstmals im Alter von 13 Jahren verhaftet und verbüßt derzeit eine 18jährige Haftstrafe im Drapchi Gefängnis. Als sie im November 2000 als Kandidatin für die Verleihung des Sacharov – Preises des Europaparlaments vorgeschlagen wurde, protestierte China vehement. Im Falle des Panchen Lama wartet die internationale Staatengemeinschaft noch immer auf ein glaubwürdiges Lebenszeichen des vermutlich von chinesischen Sicherheitskräften entführten religiösen Würdenträgers. Zwar legte China im Herbst 2000 britischen Diplomaten angebliche Fotos des Jungen vor und behauptete, er lebe unversehrt in Freiheit. Um den Wahrheitsgehalt dieser Erklärung zu überprüfen, appellieren wir an die UN-Menschenrechtskommission, China aufzufordern, einer Delegation des UN-Komitees für die Rechte des Kindes den Besuch des Panchen Lama und seiner Familie zu gestatten. Auch sollte an China appelliert werden, die Umerziehung und Ausweisung von Nonnen und Mönchen aus ihren Klöstern sowie die Beschlagnahme von Bildern des Dalai Lama unverzüglich zu stoppen. China sollte ermutigt werden, einem Ergebnis-orientierten Dialog mit dem Dalai Lama aufzunehmen, um eine gerechte Lösung der Tibet-Frage zu erreichen.
Auch in Xinjiang hält die Repression weiter an. Mehr als 280 Todesurteile wurden seit April 1996 gegen muslimische Uiguren verhängt und vollstreckt. Moscheen und Koranschulen wurden geschlossen und Gläubige willkürlich verhaftet. Unter Folter werden „Geständnisse“ erpresst und langjährige Gefängnisstrafen oder Todesurteile verhängt. Nach Protesten gegen die willkürliche Verhaftung von muslimischen Uiguren in der Stadt Yining wurden aufgrund der Demonstrationen seit Februar 1997 mindestens 54 Uiguren zum Tode verurteilt und 90 Personen müssen langjährige Haftstrafen verbüßen. Wer sich in Xinjiang zum Islam bekennt, wird pauschal des Separatismus verdächtigt und von den Sicherheitsbehörden mit aller Konsequenz und Härte verfolgt. Jede Ausübung der muslimischen Religion unterliegt strikten Restriktionen. China sollte aufgefordert werden, die Hinrichtung von muslimischen Gläubigen sofort zu beenden.
Nicht gebessert hat sich auch die Situation der Christen in China. Am 14. September 2000 wurde der Bischof Zheng Jingmu in der Provinz Jiangxi verhaftet. Seit zwei Jahren stand der Bischof bereits unter Hausarrest. Zuvor war am 26. August bereits in der Provinz Hebei der Weihbischof der katholischen Untergrundkirche Jiang Ming Yuan festgenommen worden. Mehr als 200 Anhänger protestantischer Hauskirchen wurden im Jahr 2000 in verschiedenen Provinzen aufgrund ihres Glaubens inhaftiert. Mindestens 1.200 katholische und protestantische Kirchen sowie taoistische und buddhistische Tempel wurden im vergangenen Jahr in der Provinz Zhejiang auf Anordnung der Behörden zerstört, weil sie ohne staatliche Genehmigung errichtet worden seien. China sollte sofort alle Erlasse und Gesetzesbestimmungen aufheben, die die Ausübung der Religionsfreiheit einschränken. Ersatzlos gestrichen werden sollten alle Bestimmungen zur Registrierung von Glaubensgemeinschaften und zum Bau von religiösen Einrichtungen.

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