Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat den amtierenden Bundeskanzler Gerhard Schröder am Montag dringend dazu aufgefordert, sich sofort für die Freilassung der türkischen Menschenrechtsanwältin Eren Keskin einzusetzen. Keskin wurde am heutigen Montag bei ihrer Rückkehr von einer Konferenz in Berlin auf dem Istanbuler Flughafen festgenommen. In dem Schreiben des Präsidenten der GfbV International, Tilman Zülch, heißt es:
„Sie haben sich so massiv und ununterbrochen für die Aufnahme der Türkei in die Europäische Union eingesetzt, dass die Verhaftung der Menschenrechtsanwältin jetzt für Sie unerträglich sein muss Eren Keskin ist erst im vergangenen Jahr mit dem Aachener Friedenspreis ausgezeichnet worden. Wir bitten Sie dringend, sofort die nötigen Schritte zu unternehmen, damit Frau Keskin umgehend aus der Polizeihaft entlassen wird.
Frau Keskin hat sich unter anderem immer wieder für türkische und kurdische Frauen eingesetzt, die in türkischer Haft vergewaltigt wurden. Besondere Aufmerksamkeit erzielte sie mit dem Fall einer kurdischen Frau, die von 405 türkischen Soldaten und Offizieren vergewaltig wurde. Keiner der angeklagten Offiziere oder Soldaten musste vor Gericht erscheinen. Weil sie das Schweigen über die sexuelle Folter in türkischen Gefängnissen gebrochen hatte, musste sie sich wegen Beleidigung der Sicherheitskräfte vor Gericht verantworten.
Ende 2002 wurde ein einjähriges Berufsverbot über die Juristin verhängt. Auch gegen 16 der 138 Frauen, die es gewagt hatten, über ihre Qualen zu sprechen, wurde Anklage erhoben.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, wir haben uns immer über Ihr Schweigen zu diesem und vielen anderen Fällen gewundert. Wir bitten Sie jetzt herzlich, die Möglichkeiten Ihres Amtes noch einmal zu nutzen.“

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