Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Irakisch-Kurdistan
(Quelle: www.ankawa.com)
# Pressemitteilungen
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Historische Debatte im Bundestag: Forderungen der Ovaherero und Nama nach Gerechtigkeit müssen umgesetzt werden
Die gestrige Debatte im Deutschen Bundestag über die vollumfängliche Anerkennung der Völkermorde an den Ovaherero und Nama war ein historischer Tag für die Nachkommen der Opfer des Genozids und das Bündnis „No Amnesty on Genocide! / Völkermord verjährt nicht!“. Ein Antrag der Fraktion Die Linke, entstanden in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Ovaherero und Nama, rückte die Forderungen der Nachkommen der Opfer nach Anerkennung, Entschuldigung und Wiedergutmachung erneut ins Zentrum der parlamentarischen Auseinandersetzung. Das Bündnis begrüßt, dass diese Forderungen im Bundestag Gehör fanden und die deutsche Kolonialvergangenheit sowie die daraus erwachsende Verantwortung Deutschlands parlamentarisch verhandelt werden. Ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Entschuldigung für die Völkermorde unabhängig von der zwischen der deutschen und namibischen Regierungen ausgehandelten Gemeinsamen Erklärung und unter anderem eine deutsch-namibische parlamentarische Untersuchungskommission.
Genozid-Nachkommen fordern Gerechtigkeit im Bundestag
In der heutigen Plenarsitzung debattiert der Deutsche Bundestag über die vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama im heutigen Namibia von 1904 bis 1908. Die Völkermorde waren die ersten des 20. Jahrhunderts.
Jeweils zwei Vertreter der Ovaherero Traditional Authority (OTA) und der Nama Traditional Leaders Association (NTLA), der beiden wichtigsten Vertreterorganisationen dieser Völker, wohnen auf Einladung der Bundestagsfraktion Die Linke der Plenardebatte bei. Der Parlamentsantrag wurde in direkter Abstimmung mit OTA und NTLA erarbeitet.
Tag des indigenen Widerstands (12.10.): COP17: Indigene Völker brauchen Entscheidungsmacht beim Biodiversitätsschutz
Zum Tag des indigenen Widerstands am 12. Oktober fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) indigene Völker als gleichberechtigte Akteure des Biodiversitätsschutzes anzuerkennen. „Ihre Territorien sind Hotspots der Biodiversität, weil Indigene Völker sie tagtäglich unter größten Risiken gegen Raubbau verteidigen. Darum müssen sie über den Schutz dieser Gebiete auch auf der UN-Biodiversitätskonferenz gleichberechtigt mitentscheiden dürfen“, erklärt Jan Königshause, Referent für Indigene Völker bei der GfbV.