Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Sarah Reinke, GfbV-Russland-Expertin und Leiterin des Berliner GfbV-Büros, erläutert das „Gesetz über Ausländische Agenten“ und zählt die Konsequenzen für russische Nichtregierungs-organisationen. Das 2012 eingeführte Gesetz erlaubt es den russischen Behörden inzwischen, entgegen den Bestimmungen der russischen Verfassung beliebig Organisationen auf die Liste der „ausländischen Agenten“ zu setzen.
Derzeit sind 94 Organisationen auf der Liste. Diese Organisationen müssen in ihren Publikationen angeben, als „ausländische Agenten“ politisch aktiv zu sein. Die Konsequenz für viele Organisationen und Aktivisten: Einstellung der Arbeit, Diffamierung durch staatlich gesteuerte Medien, Flucht ins Ausland. Die russische Regierung fürchtet, dass über die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen den Nährboden für ein „farbige“ (im Stile z.B. der „Orangenen“ in der Ukraine) Revolution ins Russland legen könnten.
Viele Menschenrechts- und indigene Organisationen sind von dem Gesetz betroffen. Viele russische Patrioten werden auf diese Weise davon abgehalten, ihr eigenes Land gerechter zu machen.

Gemeinsam handeln – Newsletter abonnieren
Bleiben Sie informiert über unsere Menschenrechtsarbeit, Erfolge und aktuelle Kampagnen. Unser Newsletter bringt Ihnen Stimmen unserer Partner*innen, Analysen und Möglichkeiten zum Mitmachen direkt ins Postfach.


