Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Sehr geehrte Herren Minister und Senatoren,
täglich müssen Ihre Ausländerbehörden „geduldete“ Familien vertreiben, Eltern von ihren Kindern und Männer von ihren Frauen trennen, deutschsprachige, gut integrierte Kinder und Jugendliche, die hier geboren sind oder hier seit acht, zehn oder 15 Jahren leben, in Länder deportieren, deren Sprache sie nicht verstehen.
Es kümmert Sie offenbar nicht, dass diese Kinder ihre Heimat für immer verlieren, dass sie Deutsch mit bairischem, sächsischem oder holsteinischem Akzent sprechen. Sie nehmen von Innenminister- zu Innenministerkonferenz hin, dass ein kostenaufwändiger Riesenapparat von Ausländerbehörden, Polizei, Landeskriminalämtern und Abschiebegefängnissen ständig damit beschäftigt ist, diese insgesamt etwa 200.000 so genannten Geduldeten jahrelang zu diskriminieren, zu schikanieren, zu inhaftieren und schließlich abzuschieben.
Bitte setzen Sie sich doch endlich über den einen oder anderen Paragraphen hinweg, der Tausenden Familien ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die de facto längst zu Deutschen geworden sind, verbietet, in dem Lande zu leben, das ihre Heimat geworden ist.
Weil sehr viele dieser Menschen Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten sind, möchte ich Sie daran erinnern, dass schon die erste deutsche Republik diese gnadenlose Tradition eingeführt hat. Im November 1919 begründete der sozialdemokratische preußische Innenminister Heine vor der Landesversammlung seinen Erlass der Deportation der „Ostjuden“ aus Deutschland so: „Was die unerwünschten Elemente der Ostjuden betrifft, stehe ich bereits in Verhandlungen. Ich bin der Ansicht, dass auf die Dauer nichts übrig bleiben wird als sie aus den besonders heimgesuchten Städten zu evakuieren und sie in Konzentrationslager zu überführen.“ Entsprechende Internierungslager für „Ostjuden“ enstanden dann in Stargard/Pommern und in Cottbus unter Innenminister Carl Severing. (Damals umfasste Preußen bekanntlich zwei Drittel des Territoriums der Weimarer Republik.)
Wir möchten nicht verhehlen, dass heute nicht wenige Abschiebungen bei Nacht und Nebel, wochenlange oder monatelange Inhaftierungen in Abschiebegefängnissen und manche behördliche Verfolgung durchaus an die Minderheitenverfolgung in der Weimarer Republik der 20er Jahre erinnern.
Tilman Zülch

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