Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Es diskutieren:
Prof. Dr. Hans J. Gießmann, Friedensforscher und Leiter des Berghof-Forschungszentrums für konstruktive Konfliktbearbeitung, Berlin
Tilman Zülch, Präsident der Gesellschaft für Bedrohte Völker International, Göttingen
Andreas Zumach, Journalist und UN-Experte, Genf
Moderation: Eggert Blum
Was ist erreicht worden seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte? 1948 – nach der Katastrophe des Holocaust und des Zweiten Weltkriegs – wurde die UN-Resolution 217 A (III) verabschiedet. Welche Politik folgt daraus? Kann die Staatengemeinschaft die Menschenrechte schützen? Wie kann dieser Schutz durchgesetzt werden? Sind Sanktionen dafür ein geeignetes Mittel? Oder sind humanitäre Interventionen die richtige Antwort – zum Beispiel um diskriminierte Frauen in Afghanistan zu schützen? Um chinesische Dissidenten vom Hausarrest zu befreien? Um Massenmord im Kongo zu verhindern? Oder um Guantanamo-Häftlingen ein demokratisches Verfahren zu ermöglichen? Ob internationale Gerichtsverfahren, ökonomische Sanktionen, die Entsendung von UN-Soldaten oder NATO-Truppen – jedes Druckmittel zum Schutz der Menschenrechte muss sich behaupten gegen die Interessen von Staaten. Oft ist der Schutz der Menschenrechte auch nur ein Vorwand für Militäraktionen, die wiederum ökonomischen Interessen dienen. Oft werden sie instrumentalisiert. Dennoch bleibt seit 60 Jahren die Frage: Gibt es eine Pflicht zur humanitären Intervention?

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