Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert Sühne und Gerechtigkeit für die Überlebenden des Srebrenica-Massakers 1995. „Die UNO darf sich nicht hinter ihrer Immunität verstecken – schon gar nicht bei einem Völkermordverbrechen! Sie ist für das furchtbare Geschehen in der damaligen bosnischen UN-Schutzzone mitverantwortlich und muss dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden können“, betonte die GfbV am Donnerstag auf einer Pressekonferenz mit einer Delegation von „Müttern von Srebrenica“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Hinterbliebenen der 8.372 Opfer von Srebrenica legten dem Menschenrechtsgerichtshof das Immunitäts-Urteil des höchsten niederländischen Zivilgerichts zur Prüfung vor. Nach diesem Urteil des „Hohen Rates der Niederlande“ können die UN und ihre Blauhelme auch für offensichtliches Fehlverhalten nicht belangt werden.
Die GfbV wird sich an die europäischen Regierungen wenden mit dem dringenden Appell, Artikel II des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen zu überarbeiten und deren Unangreifbarkeit aufzuheben. „Es muss unbedingt verhindert werden, dass sich Fehler der Vergangenheit wiederholen können, die so furchtbare Konsequenzen nach sie ziehen wie in Srebrenica“, begründet der GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch die Initiative. „Die Menschen in der ostbosnischen Enklave haben sich damals von den Blauhelmen entwaffnen lassen und ihr Leben in die Hände der UN-Schutztruppen gelegt. Zu dem unermesslichen Schmerz über den Tod ihrer Angehörigen kommt bei den Überlebenden die unfassbare Enttäuschung, von der ganzen Welt im Stich gelassen und den Mördern schutzlos ausgeliefert worden zu sein.“
Am 13. April 2012 hatte der „Hohe Rat der Niederlande (Hoge Raad)“ in Den Haag entschieden, dass den Vereinten Nationen und ihren Blauhelmen im Fall Srebrenica absolute Immunität zukommt, und sie aus der Mitverantwortung für das Massaker entlassen. Ohne Gegenwehr der Blauhelme waren am 11. Juli 1995 serbische Truppen in die UN-Schutzzone einmarschiert, hatten Männer und Jungen von den Frauen, Kindern und Alten getrennt und zu Tausenden erschossen.

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