Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
13 Sklaverei-Gegner und sieben Demonstranten in Mauretanien wurden am 18.08.2016 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die langjährigen Haftstrafen, die nach einem unfairen Gerichtsverfahren am Donnerstagabend ausgesprochen wurden, zeugen von einer Gesinnungsjustiz gegen Menschenrechtler, die gezielt mundtot gemacht werden sollen. GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius kommentiert das Urteil vom 18.08.2016.
Den 23 Angeklagten war vorgeworfen worden, sie hätten am 29. Juni 2016 Slum-Bewohner zu Protesten gegen die bevorstehende Räumung ihrer Häuser angestiftet und eine zum Teil gewalttätige Demonstration organisiert. Dies sei „Rebellion“, Landfriedensbruch und „bewaffneter Aufstand“. Außerdem hätten sie Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet.

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