Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Fünf endlos lange Jahre im russischen Frauengefängnis Nr. SCHX-385/13 hat Zara Murtazalieva schon hinter sich. Sie ist jetzt 26. Vier Jahre Haft stehen ihr noch bevor. Wie eine Terroristin muss sich die Studentin alle zwei Stunden zum Rapport melden. Sie hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Doch sie ist Tschetschenin und wollte in Moskau studieren. Der Geheimdienst verwanzte ihre Wohnung, die sie mit zwei russischen Freundinnen teilte, und filmte die Frauen wochenlang mit versteckter Kamera. Am 4. März 2004 wurde Zara Murtazalieva zur Polizei bestellt und festgenommen. Bei der Überprüfung ihrer Papiere hatte man ihr Plastiksprengstoff untergeschoben. Während der Verhöre sei sie gefoltert worden, klagte sie später ihrer Mutter. „Vorbereitung eines Verbrechens“, „Terrorismus“ und „Besitz eines Sprengkörpers“ lautete die Anklage. Ihr Prozess war eine Farce. In Russland gibt es keine unabhängige Justiz. Ihre beiden eingeschüchterten Freundinnen sagten gegen sie aus und es wurden fingierte Beweise vorgelegt – so wie in vielen anderen Unrechtsverfahren gegen Tschetschenen.
Aktualisiert am 05. August 2010

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