Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Fariba Kamalabadi gehört zum Führungsgremium der Bahá’í im Iran, einer liberalen Religionsgemeinschaft. Die Entwicklungspsychologin und Mutter von drei Kindern war schon zwei Mal wegen ihres ehrenamtlichen Engagements in Haft. Im Mai 2008 wurde sie erneut festgenommen und ins berüchtigte Teheraner Evin-Gefängnis gebracht. Acht Monate lang erging keine Anklage. Ihre Anwältin, die Menschenrechtlerin und Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, durfte sie nicht besuchen. Im Februar 2009 wurde sie schließlich wegen „Spionage für Israel“, „Beleidigung religiöser Gefühle“ und „Propaganda gegen die Islamische Republik“ angeklagt. Aufgrund der Berufsverbote für Bahá’í im Iran hatte Fariba Kamalabadi aber gar keinen Zugang zu Informationen, die für Israel interessant sein könnten. Mehr als 300.000 der weltweit etwa 7,7 Millionen Bahá’í leben heute noch im Iran, wo sie wegen ihrer Religionszugehörigkeit als „Ungläubige“ bzw. „Abtrünnige“ verfolgt werden.

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