Anlässlich der Verleihung des Hessischen Friedenspreises an den armenischen Ministerpräsidenten Nikol Paschinjan am 18. September 2026 im Hessischen Landtag richtet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gemeinsam mit vier weiteren Organisationen heute einen Appell an die Landtagspräsidentin, die Mitglieder des Hessischen Landtags und das Kuratorium des Hessischen Friedenspreises. Die Unterzeichnenden sprechen sich ausdrücklich für einen nachhaltigen Frieden zwischen Armenien und Aserbaidschan aus. Ein solcher Frieden könne jedoch nur gerecht und tragfähig sein, wenn die Rechte der gewaltsam aus Bergkarabach vertriebenen armenischen Bevölkerung auf Grundlage des Völkerrechts und der UN-Völkermordkonvention berücksichtigt werden.
„Mit der Verleihung des Preises darf der Hessische Landtag die gravierenden Verbrechen, das Leid der betroffenen Menschen und die anhaltende Zerstörung des jahrtausendealten armenischen und christlichen Kulturerbes in Bergkarabach durch Aserbaidschan nicht ausblenden“, erklärte Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Auszeichnung nicht zur Überwindung des Konflikts beiträgt, sondern als Weißwaschung der begangenen Verbrechen wahrgenommen wird.“
Die Organisationen erinnern in ihrem Appell an die historische Verantwortung Deutschlands: Erst 101 Jahre nach Beginn des Völkermords an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten im Osmanischen Reich hatte der Deutsche Bundestag die Verbrechen im Juni 2016 offiziell anerkannt. Zehn Jahre nach dieser Resolution und angesichts der Ereignisse in Bergkarabach im Jahr 2023 stelle sich mit neuer Dringlichkeit die Frage, welche Konsequenzen sich aus dieser Verantwortungsübernahme ergeben.
Der Appell würdigt auch die innerarmenische Entwicklung kritisch: Unter Paschinjans Regierung gerät die Armenische Apostolische Kirche zunehmend unter staatlichen Druck; Geistliche, darunter Erzbischöfe, wurden inhaftiert und mit Reiseverboten belegt. Oppositionelle Kräfte, die sich für die Rechte der Vertriebenen einsetzen, sind politischem Druck und politisch motivierten Inhaftierungen ausgesetzt. Darüber hinaus hat Paschinjan Vertriebene wiederholt öffentlich scharf angegriffen und ihnen teilweise die Verantwortung für ihre Vertreibung zugeschrieben. Ein solcher Umgang mit den Betroffenen stehe in einem bedenklichen Spannungsverhältnis zu einem Friedenspreis, der für demokratische Werte und friedliche Konfliktlösung verliehen wird, so die Unterzeichnenden.
Die Unterzeichnenden appellieren daher an den Hessischen Landtag und das Kuratorium des Hessischen Friedenspreises, die Verleihung an Paschinjan zum Anlass zu nehmen, die offenen Fragen und ungelösten Folgen des Konflikts klar zu benennen. Dazu gehören insbesondere:
• das völkerrechtlich geschützte Recht der aus Bergkarabach vertriebenen Armenier auf eine sichere und würdige Rückkehr;
• die unverzügliche Freilassung der 19 weiterhin in Baku festgehaltenen armenischen Geiseln;
• der wirksame und international überwachte Schutz des armenischen Kulturerbes in Bergkarabach.
Unterzeichnende des Appells sind der Zentralrat der Armenier in Deutschland (ZAD), die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), die Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung e.V., die Fördergemeinschaft für eine Ökumenische Gedenkstätte für Genozidopfer im Osmanischen Reich (FÖGG) e.V. sowie Christian Solidarity International (CSI).
Den vollständigen Appell finden Sie hier.

Sarah Reinke
Geschäftsführerin Menschenrechtsreferate
Thematische Schwerpunkte:
- Osteuropa
- Ukraine
- Armenien
- Sudan
E-Mail: s.reinke@gfbv.de
Telefon: +49 551 49906 13
Für Rückfragen stehen auch Dr. Tessa Hofmann, Vorsitzende der „Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung e.V., Telefon 030/8516409 sowie Jonathan Spangenberg vom Zentralrat der Armenier in Deutschland unter 8C@]E2C=2CE?6Ko5?2EDC@G zur Verfügung.