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Aktuelles News & Artikel UN-Sonderberichterstatter: Deutschland muss indigene Rechte in Namibia achten

UN-Sonderberichterstatter: Deutschland muss indigene Rechte in Namibia achten

Das Bündnis „Völkermord verjährt nicht“ fordert die Bundesregierung auf, die Forderungen des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Entwicklung, Surya Deva, umzusetzen. In seinem aktuellen Länderbericht, der anlässlich seines Deutschlandbesuchs 2025 entstanden ist, fordert er von der Bundesregierung, die indigenen Rechte in Namibia sowohl bei aktuellen Energieprojekten als auch im Umgang mit der deutschen Kolonialgeschichte zu respektieren. Der Länderbericht wird heute (11. September 2026) bei der 63. Sitzung des Menschenrechtsrats in Genf vorgestellt. Das Bündnis „Völkermord verjährt nicht“, zu dem die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sowie weitere zivilgesellschaftliche Akteure aus Deutschland und Namibia und Vertreter*innen der Nama und Ovaherero gehören, hatte Deva während seines Besuchs in Deutschland im November 2025 getroffen und ihn über aktuelle Entwicklungen in Namibia informiert.

Deutliche Forderung: Deutschland muss Völkermord anerkennen

Der Bericht formuliert eine deutliche Kritik am deutschen Umgang mit dem kolonialen Genozid an den Ovaherero und Nama. Der Sonderberichterstatter kritisiert, dass die Bundesregierung rechtliche Verpflichtungen zu Reparationen bis heute ablehne, die Ovaherero und Nama in die Verhandlungen zur sogenannten Gemeinsamen Erklärung von 2021 nicht ausreichend einbezogen und bislang keine angemessene Wiedergutmachung veranlasst habe. Er fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, den Völkermord vollumfänglich anzuerkennen, und konstatiert, dass die in der Gemeinsamen Erklärung vereinbarte Entwicklungszusammenarbeit keinen Ersatz für Reparationen darstelle.

Der Bericht verdeutlicht, dass Deutschlands koloniale Verantwortung kein reines Thema der Erinnerungspolitik und Wiedergutmachung ist, sondern sich auch in aktuellen Energie-Großprojekten widerspiegelt. „Werden die betroffenen indigenen Gemeinschaften erneut nicht ausreichend beteiligt, drohen koloniale Macht- und Landverhältnisse unter dem Vorzeichen der Energiewende fortzubestehen“, so das Bündnis „Völkermord verjährt nicht“.

Grünes Wasserstoffprojekt auf enteignetem Land der Nama

Konkret kritisiert Deva in seinem Bericht das von ENERTRAG SE geplante und von der Bundesregierung unterstützte grüne Wasserstoff-Großprojekt Hyphen in Great Namaqualand. Es soll auf Land entstehen, von dem die Nama zur Zeit der deutschen Kolonialherrschaft vertrieben wurden. Heute wird das Projekt ohne die im Völkerrecht festgeschriebene freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) der Nama geplant. Er warnt, dass das Projekt kulturelle Rechte untergraben und die Biodiversität der Region gefährden könnte.

Explizit stellt Deva fest, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien und Klimaschutzprojekte verantwortungsvoll und im Einklang mit Menschenrechten und unter Schutz von Umweltstandards umgesetzt werden müssen. Er fordert die Bundesregierung und alle beteiligten deutschen Unternehmen auf, internationale Menschenrechtsstandards einzuhalten und sicherzustellen, dass für das Hyphen-Projekt die Zustimmung der Nama eingeholt wird. „Deutschland ist verpflichtet, über die eigenen Landesgrenzen hinaus menschenrechtskonform zu handeln und betroffene Bevölkerungsgruppen in Namibia aktiv einzubinden“, bekräftigt das Bündnis Devas Forderungen.

Forderungen an die Bundesregierung

Das Bündnis „Völkermord verjährt nicht“ unterstützt die Forderungen des Sonderberichterstatters ausdrücklich und erwartet von der Bundesregierung daher die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • Eine vollumfängliche Entschuldigung für den von Deutschland begangenen Völkermord zu formulieren;
  • Die eigene juristische Verantwortung in Form von Reparationen zu übernehmen;
  • Die aktive, freie und angemessene Beteiligung betroffener indigener Gemeinschaften, einschließlich Frauen, an allen Prozessen sicherzustellen;
  • Die freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) der Nama beim Hyphen-Wasserstoffprojekt sicherzustellen und Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen für das Projekt durchzuführen;
  • Menschliche Gebeine und kulturelle Gegenstände aus deutschen Museen, Universitäten und Privatsammlungen an die Herkunftsgemeinschaften rückzuführen;
  • Die deutsche Kolonialgeschichte in Lehrplänen deutscher Schulen zu verankern und in das Gedenkstättenkonzept des Bundes wieder aufzunehmen.

Für Rückfragen erreichen Sie:

Von der Werkstatt Ökonomie/KASA:

Marita Wagner, unter 65]<6@HoC6?82(]2E:C2| oder +49 (0)6221-3618754

Von der GfbV

Laura Mahler

Laura Mahler

Referentin für Subsahara-Afrika

Thematische Schwerpunkte:

  • Namibia
  • Ovaherero und Nama
  • Maasai
  • Tansania
  • Westsahara

E-Mail: l.mahler@gfbv.de 

Telefon: +49 3051 695 825 3