Zum Inhalt springen
Aktuelles News & Artikel Verteidigung vor dem Internationalen Gerichtshof

Aung San Suu Kyi diskreditiert sich endgültig (Pressemitteilung)

Verteidigung vor dem Internationalen Gerichtshof

Verteidigung vor dem Internationalen Gerichtshof
„Frau San Suu Kyi ist es offenbar innenpolitisch wichtig, die Verbrechen ihres Militärs medienwirksam zu verteidigen“, so Delius. „Auf dem internationalen Parkett kann sie sich jetzt nicht mehr glaubhaft von den Vergewaltigungen, den Morden und der Massenvertreibung distanzieren.“ Foto: GfbV/2019

Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen

Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.

Die Außenministerin und Staatsrätin von Myanmar Aung San Suu Kyi wird heute als Verteidigerin vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag auftreten. Gambia hatte dort wegen schwerster Menschenrechtsverletzungen Klage erhoben. „Die Gräueltaten des myanmarischen Militärs gegen die muslimischen Rohingya sind unbestreitbar und unentschuldbar“, erklärt Ulrich Delius, Direktor der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). „Dass die ehemals hochangesehene San Suu Kyi sich persönlich vor Gericht rechtfertigen möchte, wird auch den letzten Rest Respekt vor ihren früheren Leistungen zunichtemachen.“

Es sei unüblich, dass die Außenministerin eines Landes in so einem Fall als Verteidigerin auftritt. In der Regel seien Generalanwälte oder Justizminister dafür zuständig. „Frau San Suu Kyi ist es offenbar innenpolitisch wichtig, die Verbrechen ihres Militärs medienwirksam zu verteidigen“, so Delius. „Auf dem internationalen Parkett kann sie sich jetzt nicht mehr glaubhaft von den Vergewaltigungen, den Morden und der Massenvertreibung distanzieren.“

Mehrere Institutionen der Vereinten Nationen, darunter der Hohe Kommissar für Menschenrechte, die Sonderberichterstatterin für Menschenrechte in Myanmar und die unabhängige internationale Ermittlungsmission bezeichnen das Vorgehen des myanmarischen Militärs als klassischen Fall ethnischer Säuberung beziehungsweise als Völkermord.

Headerbild: GfbV/2019

Gemeinsam handeln – Newsletter abonnieren

Bleiben Sie informiert über unsere Menschenrechtsarbeit, Erfolge und aktuelle Kampagnen. Unser Newsletter bringt Ihnen Stimmen unserer Partner*innen, Analysen und Möglichkeiten zum Mitmachen direkt ins Postfach.