Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sieht im Ausgang der Wahlen in Bosnien und Herzegowina ein besorgniserregendes Signal für die politische Entwicklung des Landes. Obwohl Milorad Dodik aufgrund seiner rechtskräftigen Verurteilung selbst nicht mehr für ein öffentliches Amt kandidieren durfte, dominierte er den Wahlkampf in der Republika Srpska. Seine Partei SNSD liegt nach den vorläufigen Ergebnissen erneut deutlich vorne. Auch die SNSD-Kandidaten für das Staatspräsidium und das Präsidentenamt der Republika Srpska führen deutlich.
„Die Vorstellung, mit dem Ausschluss Milorad Dodiks aus öffentlichen Ämtern sei auch sein politischer Einfluss gebrochen, hat sich als falsch erwiesen. Dodik hat diese Wahl maßgeblich geprägt und am Ende selbst den Sieg verkündet. Er stand nicht auf dem Stimmzettel – politisch war er dennoch allgegenwärtig“, erklärt Belma Zulčić, Direktorin der Gesellschaft für bedrohte Völker in Bosnien und Herzegowina.
Dank an Trump: Wahlerfolg stärkt Dodiks Abspaltungskurs
Besonders besorgniserregend ist aus Sicht der GfbV Dodiks Einordnung des Wahlerfolgs in einen internationalen Zusammenhang. Nach Bekanntgabe der ersten Ergebnisse erklärte er, ohne den „großartigen Sieg“ Donald Trumps bei der US-Präsidentschaftswahl 2024 wären er und seine politische Bewegung heute wahrscheinlich „politisch tot“. Dank des veränderten politischen Umfelds seien sie nun „politische Sieger“. Zugleich verwies Dodik auf die Unterstützung des russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Vor dem Hintergrund der intensiven Lobbyarbeit der Republika Srpska in den USA, erhalten Dodiks Aussagen zusätzliches Gewicht. Zu den ausdrücklichen Zielen gehörten die Aufhebung der US-Sanktionen gegen Dodik und sein Umfeld sowie die Gewinnung politischer Unterstützung für eine größere Unabhängigkeit der Republika Srpska. Im Oktober 2025 hob die Trump-Regierung die Sanktionen gegen Dodik, Mitglieder seiner Familie, politische Verbündete und mit ihnen verbundene Unternehmen auf.
„Wir sehen mit großer Sorge, dass Dodik auf ein verändertes internationales Machtgefüge setzt, um sein Ziel einer Abspaltung der Republika Srpska voranzutreiben. Nach dem Wahlerfolg der SNSD besteht die Befürchtung, dass Donald Trump diesen Kurs weiter bestärken könnte. Die Möglichkeit, dass der US-Präsident die Anerkennung der Republika Srpska als unabhängigen Staat unterstützen könnte, muss von der EU und der Bundesregierung ernst genommen werden“, warnt Zulčić. „Wer glaubt, eine Beschwichtigung nationalistischer und separatistischer Kräfte führe zu mehr Stabilität, verkennt die politische Dynamik in Bosnien und Herzegowina.“
Die Wahlergebnisse zeigen zugleich, dass ethnonational und national-konservativ geprägte Parteien nicht nur in der Republika Srpska und im kroatischen Parteienspektrum stark bleiben. Auch unter den überwiegend bosniakischen Wählerinnen und Wählern der Föderation hat die national-konservativ ausgerichtete SDA deutlich hinzugewonnen.
„Ethnonational geprägte Politik ist in Bosnien und Herzegowina nicht auf das serbische oder kroatische Parteienspektrum beschränkt. Auch unter bosniakischen Wählerinnen und Wählern konnten national orientierte Kräfte erneut deutlich zulegen. Das zeigt, wie schwer es weiterhin ist, eine politische Alternative zu etablieren, die sich an staatsbürgerlichen, pluralistischen und gesamtstaatlichen Prinzipien orientiert“, erklärt Zulčić. Zugleich lassen die Ergebnisse nicht auf eine einheitliche politische Verschiebung der bosniakischen Wählerschaft schließen; unterschiedliche politische Strömungen bleiben deutlich erkennbar.
Forderungen an EU und Bundesregierung
Die GfbV fordert die Bundesregierung und die Europäische Union auf, gegenüber ethnonationaler und separatistischer Politik klare Grenzen zu ziehen. Politische Stabilität darf nicht durch Zugeständnisse an Akteure erkauft werden, die staatliche Institutionen schwächen, Gerichtsurteile infrage stellen oder mit der territorialen Neuordnung des Landes drohen. Die territoriale Integrität und Souveränität Bosnien und Herzegowinas, die Verbindlichkeit internationaler Gerichtsurteile und die Grundlagen des Dayton-Friedensabkommens sind nicht verhandelbar, betont die GfbV.
Deutschland und die EU müssen zugleich diejenigen Kräfte stärker unterstützen, die für Rechtsstaatlichkeit, unabhängige Medien, eine aktive Zivilgesellschaft und einen gemeinsamen europäischen Staat eintreten. „Bosnien und Herzegowina darf nicht dauerhaft auf drei ethnische Machtblöcke reduziert werden. Dreißig Jahre nach Kriegsende braucht das Land eine politische Ordnung, in der die Rechte des Einzelnen nicht von seiner ethnischen Zugehörigkeit abhängen“, fordert die GfbV.
Sie erreichen Belma Zulčić, Direktorin der GfbV-Sektion in Bosnien und Herzegowina, unter 23]E6?]9:3o2D0G378 oder (+387) 61 220 883 oder (+387) 33 213 707.
